Gestern veröffentlichte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einen Bericht über Meinungsfreiheit und den freien Informationsfluss im Internet. Demnach soll jeder Bürger ein Recht darauf haben, an der „Informationsgesellschaft teilzunehmen“. Das Papier nimmt direkten Bezug auf den UN-Bericht über die Förderung und den Schutz der Meinungs- und Redefreiheit im Netz.

Die OSZE bestätigt zunächst, dass das Internet im alltäglichen Leben der Weltbürger zunehmend an Bedeutung gewinnt. In ihrem Bericht geht die Organisation davon aus, dass in zehn Jahren etwa sechs Milliarden Menschen weltweit das Internet nutzen werden. Bis heute nutzen laut OSZE etwa 60 Prozent der Menschen in den OSZE-Ländern das Internet. Weiter wird dargelegt, dass 30 Prozent dieser Staaten den Zugang zum Internet als ein Menschenrecht ansehen oder der Ansicht sind, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Internet gesetzlich festgelegt sein sollte. In Finnland und Estland ist dies bereits Realität: Hier ist der Zugang zum Internet als Menschenrecht in den Gesetzbüchern verankert.

Doch 12 Prozent der an der Studie teilnehmenden Länder, unter anderem Aserbaidschan, behalten sich das Recht vor, den Zugang zum Internet einschränken zu dürfen, „um die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit zu schützen, oder "wenn Gefahren für den Staat bestehen“. Einige Länder können einzelnen Nutzern den Zugang zum Medium Internet verwehren. Laut dem in dem Bericht benannten "three-strikes“-Prinzip können Nutzer, die mehrere Male kriminelle Handlungen im Internet begangen haben, nach Verwarnungen rechtlich belangt werden. Die OSZE erachtet das "three-strikes"-Prinzip, das unter anderem in Frankreich praktiziert wird, als einen Verstoß gegen die „Charter for European Security“, welche 1999 die besondere Bedeutung der Unabhängigkeit von Medien bestätigte. Des Weiteren stünden die Länder in der Pflicht, ihren Bürgern den freien Zugang zu sämtlichen Informationen zu gewährleisten. Einer der ältesten EU-Mitgliedsstaaten, Italien, hält bis heute noch eine Rechtsvorschrift, die den freien Zugang zum Web 2.0 teilweise einschränkt.

Dass laut OSZE-Bericht heute vier von fünf Bürgern weltweit den Zugang zum Internet als ein Menschenrecht ansehen, ist eine sehr positive Entwicklung. Es bleibt dennoch fragwürdig, wie realistisch die Umsetzung der Forderungen sein kann, solange nur ein verschwindend geringer Teil der Bevölkerung in Entwicklungsländern Zugang zum Internet hat.