Für unser Projekt supermenschen.info veranstalteten wir am 16.02.2016 einen Hangout zum Thema “Hirndoping aus rechtlicher Sicht”. Hier finden sie das Video des Hangouts und ein kurze Einführung in die Fragestellung.
Neuro-Enhancement Präparate sind Medikamente, die für Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern wie ADHS oder Depressionen gedacht und nur auf Rezept erhältlich sind. Die Nutzung der Medikamente zur Leistungssteigerung ist eine Zweckentfremdung und stellt uns vor eine Fülle von rechtlichen Problemen:
Welche juristischen Konsequenzen ergeben sich für „gesunde“ Konsumenten durch die Einnahme von Hirndoping Präparaten? Welche Rolle spielen dabei Ärzte? Und inwieweit dürfen wir eigentlich laut Gesetz selbst über unsere Körper bestimmen? In unserem vierten Videochat am 16.02. diskutierten wir über rechtliche Aspekte des Hirndopings.
Allen voran steht dabei die Frage nach dem Recht auf Selbstbestimmung und dessen Grenzen. Die Einnahme von Neuro-Enhancern betrifft in erster Linie die eigene Person und den eigenen Körper. Inwiefern darf aber der Gesetzgeber bestimmen, welche Substanzen ich meinem Körper zuführen darf und welche nicht?
Damit zusammen hängt auch die Problematik der möglichen Verzerrung von Leistungen, beispielsweise in Prüfungssituationen durch die Einnahme leistungssteigernder Medikamente. Inwiefern können Leistungen, die unter Einfluss von Neuro-Enhancern erbracht wurden, juristisch angefochten werden?
Darüber hinaus berührt die rechtliche Dimension von Hirndoping auch die Frage nach den Beschaffungswegen der entsprechenden leistungssteigernden Mittel. So schaffen es scheinbar viele gesunde Konsumenten, trotz Rezeptpflicht die Medikamente von Ärzten zu bekommen. Welche Konsequenzen drohen Patienten, die beispielsweise Symptome vortäuschen um ein entsprechendes Rezept zu erhalten? Und mit welchen Folgen müssen Ärzte rechnen, die Patienten wissentlich Rezepte für Medikamente ausstellen, die sie gesundheitlich nicht brauchen?
Diese und weitere Fragen diskutierte unser Moderator Frank Ulmer am 16.02. ab 17 Uhr mit folgenden Gästen:
- Prof. Dr. Josef Franz Lindner: Professor für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie Universität Augsburg
- Karsten Strauß: Arzt und Sozialpädagoge, Suchttherapeut und Mitbegründer von „Strauß und Partner- Institut für Suchtmedizin“
- Prof. Dr. Jens Prütting: Stiftungs-Juniorprofessor Bucerius Law School
Habt Ihr Fragen zum Thema oder möchtet Ihr Euch bei den kommenden Hangouts einbringen? Meldet Euch bei uns unter redaktion@politik-digital.de oder stellt Eure Fragen über die Kommentare oder direkt auf supermenschen.info.
Hier gibt es weitere Information zu dem Projekt supermenschen
Hier geht es zum ersten, zweiten und dritten Videochat unserer Hangout-Reihe.
Bild: Allan Ajifo, CC BY-SA 2.0