Gestern, am 26. Juni, hat in Bonn die Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (AGID) getagt. Vorsitz hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar. Die Beauftragten begrüßten, dass es inzwischen neben einem bundesweiten Informationsfreiheitsgesetz auch in den Ländern eigene Gesetzgebungsvorhaben gibt.


Nach Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben nun Bremen und Hamburg entsprechende Gesetze beschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich in dieser Woche das Parlament einem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen, wie Peter Schaar berichtete. In weiteren Ländern lägen Gesetzentwürfe vor. Schaar sagte dazu: „Ich hoffe, dass auch die letzten weißen Flecken auf der Landkarte der Informationsfreiheit bald verschwinden werden.“

Weiterer Schwerpunkt der Sitzung war ein Entwurf der Bundesregierung zu einem Verbraucherinformationsgesetz. Dieses soll noch vor der Sommerpause abschließend parlamentarisch beraten und vom Bundestag beschlossen werden. Die AGID verabschiedete hierzu eine Entschließung mit dem Titel „Verbraucherinformationsgesetz nachbessern“. Darin fordert sie, über den Bereich der öffentlichen Verwaltung hinaus eine verbesserte Transparenz für alle Dienstleistungen und Produkte zu schaffen. Um dies zu erreichen, sei es unter anderem notwendig, Verstöße von Unternehmen gegen verbraucherschutzrelevante Regelungen nicht länger unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu stellen. Der vollständige Text kann unter bfdi.bund.de abgerufen werden. Das Protokoll der Sitzung wird ebenfalls auf der Internetseite eingestellt.