Deutschland gehört zu den wenigen Industrienationen, in denen zum Teil noch das Prinzip des “Amtsgeheimnisses” gilt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat sich daher auf der 4. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Manchester am 22./23. Mai für einen Ausbau des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ausgesprochen.

Bereits 2004 sammelte die von politik-digital.de mit initiierte Aktion pro-information.de Unterschriften für den Erlass dieses Gesetzes. 5360 Menschen unterstützten die Initiative. Im Januar dieses Jahres wurde das IFG auf Bundesebene eingeführt. Davor verfügten bereits die Bundesländer Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und NRW über landesweite Regelungen – Hamburg und Bremen wollen diesen August folgen.
Doch noch immer werden eine Vielzahl an Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt. Nur in Ausnahmefällen haben die Bürger ein Akteneinsichtsrecht. Demgegenüber stehen 66 Staaten, in denen das IFG den Bürgern einen freien Zugang zu Informationen einräumt. Laut Schaar stärkt die durch das IFG verbesserte Transparenz staatlichen Handelns das Vertrauen in die Demokratie und trägt dazu bei, Korruption vorzubeugen.
Daher setzt sich der Datenschutzbeauftragte für eine weitere Verbesserung der Informationszugangsmöglichkeiten ein. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen des Bundes und der Länder will er auf den Prüfstand stellen. Betriebsgeheimnisse dürften keinen stärkeren Schutz genießen als persönliche Daten und auch Nachrichtendienste dürften vom Informationszugangsanspruch nicht mehr ausgenommen sein.