Die Europäische Verfassung garantiert ein Grundrecht auf Datenschutz. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist die Ratifizierung des Vertrages vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa von den Gesetzgebungsorganen der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen worden. Dies erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in seiner Pressemitteilung:

“Dies hat auch für den Datenschutz große Bedeutung, denn die Europäische Verfassung garantiert in den Artikeln I-51 und II-68 ausdrücklich das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten. Sowohl das Auskunftsrecht der Betroffenen als auch die unabhängige Datenschutzkontrolle werden auf europäischer Ebene als fundamentale Prinzipien einer freiheitlichen und demokratischen Verfassungsordnung festgeschrieben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar: ‘Es wäre wünschenswert, den Schutz personenbezogener Daten auch im deutschen Grundgesetz ausdrücklich zu verankern.’ Der Ausbau des europäischen Datenschutzes erhält mit der Verfassung wichtige Anstöße auch in den Bereichen, die von der europäischen Datenschutzrichtlinie bislang nicht erfasst werden. Schaar: ‘Wenn Polizei und Strafverfolgungsbehörden intensiver zusammenarbeiten und dabei auch personenbezogene Daten ohne Rücksicht auf nationale Grenzen austauschen sollen, wie dies im Haager Programm beschlossen wurde, muss auch auf diesem Gebiet der Datenschutz europäisiert werden.”