Zum Auftakt der Diskussionsreihe zu den Vorschlägen der EU-Urheberrechtsreform luden Wikimedia Deutschland e.V. und Mozilla am gestrigen 2. März 2017 zur Veranstaltung “EU-Urheberrechtsreform erklärt” ein. Thema waren dabei vor allem die hart umstrittenen Artikel 11 und 13 zur Reform des Urheberrechts: das Leistungsschutzrecht und der Upload-Filter.
Die im September 2016 von der europäischen Kommission vorgestellten Reformvorschläge sorgen für viel Aufmerksamkeit. Generell soll das EU-Urheberrecht von 2001 überholt werden. Dies ist dringend notwendig. Anfangs waren vor allem die EU-ParlamentarierInnen noch optimistisch, endlich ein vereinfachtes und an die Zeiten der digitalen Vernetzung angepasstes harmonisiertes Urheberrechtsgesetz zu verabschieden. Mit dem Vorschlag der Kommission machte sich jedoch Ernüchterung breit. Zwar kündigte die Kommission an, Gesetze zu verabschieden, die zum einen mehr Auswahl und leichteren Zugang zu Inhalten über Grenzen hinweg garantieren sollen. Zum anderen sollen die Neuregelungen Verbesserungen im Bereich Bildung und Forschung schaffen und für einen gerechteren Markt für Urheber, Wirtschaft und Presse sorgen soll. Doch die Kritiker weisen auf schwerwiegende Probleme und Schwächen hin. Zum einen geht es um die Einführung des umstrittenen Leistungsschutzrechts, zum anderen auch um die Forderung nach sogenannten Upload-Filter.
Diese standen auch auf der gestrigen Auftaktveranstaltung “EU-Urheberrechtsreform erklärt” im Mittelpunkt. Nach drei kurzen Inputs ging es in kleineren Expertenrunden um eine Vertiefung der Diskussion über die Urheberrechtsreform. Der Rechtsanwalt und Publizist bei iRights.info, Till Kreutzer, widmete sich dem Artikel 11 zum Leistungsschutz. EU-Parlamentsabgeordnete Julia Reda erklärte, worum es bei Upload-Filtern aus Artikel 13 geht und John Weitzmann, Referent bei Wikimedia Deutschland e.V., wies auf die fehlende Panoramafreiheit in den Reformvorschlägen hin.
Zunächst geht es in Artikel 11 um das Leistungsschutzrecht. Dabei geht es grob verkürzt daraum, dass Verlage von Suchmaschinen-Betreibern Geld für die Textausschnitte erhalten wollen, die bei einer Suche angezeigt werden. Nach Auffassung der Verlage verdienen die Suchmaschinen-Betreiber mit der Werbung auf ihren Seiten Geld, das in Teilen den Verlagen zusteht, weil diese für die angezeigten Inhalte sorgen. Gegner des Leistungsschutzrechts sind der Ansicht, dass die Suchmaschinen die Leser erst auf die Artikel aufmerksam machen und weisen darauf hin, dass es den Verlagen freisteht, ihre Artikel nicht für die Suchmaschinen sichtbar zu machen.
Was in Spanien und Deutschland kläglich scheiterte, soll nun auf EU-Ebene erneut versucht werden. Mit einer Ergänzung: das Leistungsschutzrecht solle nun alle betreffen. In den Reformvorschlägen geht es nicht allein um die Unternehmen (wie beispielsweise in Deutschland), denn in den Vorschlägen sind die Betroffenen nicht explizit definiert. Im Umkehrschluss betrifft es alle. Das hat tiefgreifende Folgen. Denn wenn die Reformen in Kraft treten, könnten damit beispielsweise auch Posts von Privatpersonen auf Facebook in den Fokus geraten. Denn selbste kleinste Ausschnitte aus Artikeln zu posten würde rechtswidrig sein. Unter dem Motto “Save the Link” hat eine Initiative von parteiübergreifenden EU-Parlamentariern auf diese Problematik aufmerksam gemacht.
Artikel 13 befasst sich mit dem sogenannten Upload-Filtern. Was Google und Youtube schon einsetzen, soll den Reformvorschlägen nach nun auch alle anderen Host-Plattformen betreffen. Das ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Ursprünglich hatte der damalige Digitalkommissar Oettinger mit dem Gesetz vor allem die Musikindustrie schützen wollen. Artikel 13 betrifft aber viel mehr als nur die Musikindustrie. Auch Diskussionsforen, Wikipedia und Fotowebseiten würden davon betroffen sein, auch solche, die bis dato keine Probleme mit urheberrechtswidrigen Beiträgen haben. Die Kommission hat sich bislang auch nicht dazu geäußert, ob auch Creative-Commons-Werke davon betroffen sind.
Ein grundlegendes Problem der Upload-Filter verdeutlichte Reda an Beispielen auf Facebook und Youtube: Filter sind bis jetzt noch nicht in der Lage, aus einem Kontext heraus Entscheidungen zur Legalität eines Beitrags zu treffen. Müssten Plattformen dafür haften, was auf ihrer Plattform präsentiert wird, wird der Filter so programmiert werden, dass eher mehr als weniger aussortiert wird. Dies kann schwerwiegende Folgen wie die Verletzung elementarer Werte unserer Gesellschaft haben. Stichwort: Meinungsfreiheit und Demokratie.
Was bis dato noch nicht in den Reformen thematisiert wurde, aber auf der Veranstaltung zur Sprache kam, ist das Thema Panoramafreiheit. Dabei geht es um die Kunst im Öffentlichen Raum. In Deutschland gilt die Panoramafreiheit; das bedeutet, dass alle Gebäude und jede Kunst, die im öffentlichen Raum ausgestellt ist, fotografiert werden darf ohne dass der Urheber um Erlaubnis gefragt werden muss. In der EU gibt es zu dem Thema insgesamt 28 rechtliche Regelungen. Als Beispiel wurde Frankreich angeführt. Dort ist es erlaubt, den Eiffelturm bei Tag zu fotografieren, doch ist seine nächtliche Lasershow urheberrechtlich geschützt. Des weiteren wurden ein paar Beispiele gezeigt, wie Deutschland ohne Panoramafreiheit aussehen würde:
Nun muss die Debatte in die Öffentlichkeit getragen werden, da sie die Bürger direkt betrifft. Die Redner der gestrigen Veranstaltung gehen davon aus, dass die Reformvorschläge in ihrer jetzigen Form nicht verabschiedet werden. Denn es mehren sich kritische Stimmen, die noch Änderungsbedarf sehen. Doch es zeichnet sich ab, dass eine umfassende und zufriedenstellende Reform nur schwer zu bewerkstelligen sein wird. Das letzte Gesetz stammt nämlich aus dem Jahr 2001 und in den 16 Jahren hat sich viel in Sachen digitaler Vernetzung getan und eher wenig in Sachen Urheberrecht. Auch wenn es bis zu einem klug reformierten EU-Urheberrecht noch ein weiter Weg ist, zeigten sich die Vortragenden insgesamt optimistisch, dass dies im Trilog gelingen wird.
Titelbild: Europaflagge von Jana Donat/politik-digital.de, licenced CC-BY-SA 3.0
Veranstaltungsfoto: Vortrag von John Weitzmann über Panoramafreiheit” von Lina Carnap/politik-digital.de, licenced CC-BY-SA 3.0
Urheberschutzrechte sichern den Urhebern – was, wer ist das wirklich! – elitäre Aneignung materieller Werte. Der Urheber verlangt von der Gesellschaft rechtlichen Schutz und begrenzt organisiert der Gesellschaft die Prüfung der Rechtmäßigkeit seines Anspruches.
Ein gutes Beispiel ist hier die GEMA.
Vorschlag: Urheberrecht entfällt soweit kein Patentrecht vorliegt.
Sonst wird und kann jede beliebige Organisation Rechtsräume herstellen denen die Gesellschaft mit Gesetzen hinterherlaufen muß (Gelddruckmaschine für Juristen, Presse und Parlamente) um eine sich selbst geschaffene Elite zu versorgen.