Das Bundeskabinett beschloss am 4. Juni 2008 das umstrittene Gesetz zur Online-Durchsuchung, das Teil des neuen BKA-Gesetzes ist. Innenminister Wolfgang Schäuble:„Es ist ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland.“
Nun muss noch der Bundestag über das Gesetz beraten. In erster Linie sollen die neuen Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen. Neben der Online-Durchsuchung, die laut Bundesregierung nur „unter sehr eng umrissenen Voraussetzungen“ möglich ist, kann das BKA nun auch Video- und Telefonüberwachungen veranlassen.
Diese Instrumente standen vorher nur den Polizeibehörden der Länder zur Verfügung. Im Zuge der Föderalismusreform wurde dem BKA jedoch „die Aufgabe übertragen, den internationalen Terrorismus abzuwehren.“ Schäuble: „Der Entwurf gibt dem BKA dazu das notwendige Rüstzeug in die Hand.“
Der Gesetzesentwurf wird von der Opposition scharf kritisiert. Die FDP spricht von der „Super-Spitzel-Behörde“. FDP-Fraktionsvorsitzender Guido Westerwelle betonte, dass Schäuble „Maß und Mitte“ verloren habe. Die Grünen geißeln den Entwurf als „Stasi 2.0 in der Multimedia-Version“ und die Die Linke als „Großangriff auf die Grundrechte“.
Kann mir jemand sagen, wo steht, dass man den Bundestrojaner nicht bekämpfen darf ;-> ? Herr Schäuble könnte vielleicht so einfältig sein, ein solches Verbot beschließen zu lassen. Allein: verhindern kann er es nicht. Genau darin besteht der Hauptmangel der Online-Durchsuchung. Die eigentliche Zielgruppe Schäubles ist clever genug, den Bundestrojaner abzuwehren. Unsicherheiten entstehen für den unbescholtenen Bürger, ein weiteres Sicherheitsproblem auf seinem Computer, das allerdings wieder nur die Betreiber von Windows – Büchsen betrifft. Betreiber solider OS werden da wohl weniger Sorgen haben bzw. das unliebsame Anhängsel unschädlich machen, wo sie es auch nur erwischen können.