Schutz vor Spam-Klagen beim Newsletterversand

Elektronische Newsletter sind Werbung – und damit kann es rechtlich gesehen unzumutbar sein, einen unerwünschten Newsletter zu erhalten. Vor Spam-Klagen können sich die Versender von Newslettern nur mit dem so genannten Double-Opt-In-Verfahren rechtlich absichern - dies empfahlen das Amtsgericht Hamburg und das Amtsgericht München im Herbst 2006. Bei dem Double-Opt-In-Verfahren muss der Empfänger mit einem Klick auf den entsprechenden…

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