Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums abgemildert, Arbeitskreis für Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht geheimen Plan zur Datenauslieferung an die USA, US-Prozess wegen Urheberrechtsverletzung neu aufgerollt und die SPD legt Verfassungsbeschwerde gegen "Bayerntrojaner" ein: Die Linkliste hält auch diese Woche wieder aktuelle News aus Politik und Netzwelt bereit.
US-Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums abgemildert
Scharfe Kritik erntete der Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in den USA. Die zu strengen Vorgaben hätten für Bundesbehörden auch zivilrechtliche Rechtswege gegen Urheberrechtsverstöße und somit das Umgehen strafrechtlicher Verfahren ermöglicht. Rechtspolitiker im US-Justizministerium argumentierten dagegen mit Verschwendung von Steuergeldern für die Musik- und Filmwirtschaft. Inwiefern das Internet vom Anti-Counterfeiting Trade Agreement betroffen ist, wird derzeit noch ausgehandelt.
Geheimabkommen zur Datenauslieferung an die USA veröffentlicht
Der Arbeitskreis Vorratsdatenschutz legte am Donnerstag den bis dato geheimen Plan zur Auslieferung von Daten, darunter Fingerabdrücke und DNA-Körperproben, über deutsche Bürger an die USA offen. Desweiteren rufen die Bürgerrechtler, Datenschutzer und Webnutzer den Bundestag auf, der „alarmierenden" Übereinkunft kein grünes Licht zu geben und kritisieren gleichzeitig auch Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), die den Plan konzipiert haben. Datenschützer sehen hier eine Gefahr „systematischer Menschenrechtsverletzungen durch die USA". Gerechtfertig sei die Herausgabe der Daten bestenfalls in Notstandsfällen, so der Arbeitskreis.
SPD: Verfassungsbeschwerde gegen „Bayerntrojaner"
Seit Anfang August sind in Bayern Online-Durchsuchungen für Polizei und Verfassungsschutz zugelassen. Vier SPD-Mitglieder haben sich nun zusammengetan und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die ehemalige brandenburgische Verfassungsrichterin und Rechtsprofessorin Rosemarie Will arbeitete die Klage aus, die sich vor allem gegen die verdeckten Zugriffe auf informationstechnische Systeme im Interesse der Gefahrenabwehr richtet. Darüber hinaus wird eine Klausel kritisiert, die das Betreten der Wohnung eines Verdächtigen erlaubt, um dort Spionagesoftware zu installieren. Staatsrechtler sind sich uneinig.
USA: Prozess gegen Urheberrechtsverletzung neu aufgerollt
Wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht wurde eine 24-jährige 2007 im US-Bundesstaat Minnesota zu 220.000 Dollar Strafe verurteilt. Sie hatte auf der Tauschbörse "Kazaa" Songs zum Download bereitgestellt. Nun gab der damalige Richter zu, den Geschworenen absichtlich falsche Informationen vorgelegt zu haben. Grund genug, um den Fall erneut vor Gericht zu bringen.