[Update, 13.06.] Rundfunkänderungsstaatsvertrag – diese Mammutvokabel beschreibt ein Regelwerk, das festlegt, was öffentlich-rechtliche Sender dürfen und was nicht. Welche Angebote ARD, ZDF und Co. im Netz betreiben dürfen, berieten die Ministerpräsidenten der Länder am 12. Juni 2008 in Berlin. Die endgültige Entscheidung wurde auf Oktober verschoben – Beschlüsse wurden trotzdem getroffen. politik-digital.de fasst wichtige vorläufige Ergebnisse und die Reaktionen zusammen.

Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sollen "sendungsbezogen" sein, beschlossen die Ministerpräsidenten. "Elektronische Presse" sollen sie nicht bieten dürfen. Um den Begriff der elektronischen Presse gab es im Vorfeld einige Diskussionen: Besonders der Verleger-Lobby war er zu unklar definiert. Die Ministerpräsidenten entschlossen sich nun zu einer Neudefinition. "Elektronische Presse" seien presseähnliche, journalistische Angebote, die den Angeboten von Zeitschriften oder Magazinen entsprächen – darunter fielen nicht etwa nur e-Paper.

Weiterhin sollen die Öffentlich-rechtlichen sportliche Großveranstaltungen nur für 24 Stunden im Netz zur Verfügung stellen, andere Sportereignisse und Berichte für sieben Tage – Angebote darüber hinaus müssten die Sender einem "Drei-Stufen-Test" unterziehen lassen.

Berichte und Reaktionen

Spiegel Online fasst die Ergebnisse zusammen. Die Entscheidung der Ministerpräsidenten bezeichnet SpOn als "Schlappe für ARD und ZDF". Zudem listet Spiegel Online einige Reaktionen auf die Beschlüsse auf.

Welt.de berichtet ebenfalls über die Entscheidung und titelt: "Länderchefs stellen sich gegen ARD und ZDF".

tagesschau.de bemängelt die noch zahlreichen Unklarheiten nach der Beratung der Ministerpräsidenten. tagesschau.de-Redaktionsleiter Jörg Sadrozinski kommentiert das Zwischenergebnis: "Das Gezerre geht weiter."

heise.de berichtet über die Reaktion der WDR-Intendantin Monika Piehl: Sie kritisiert, dass die Verbote weit über das hinausgingen, was die EU-Kommission ursprünglich verlangt hätte.

Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes, bezeichnet die von den Ministerpräsidenten gesetzten Grenzen in einer Pressemitteilung als "zu starr".

Die Franktfurter Allgemeine Zeitung, die im vorhinein scharf gegen die Öffentlich-rechtlichen geschossen hatte, befürchtet "Wettbewerbsverzerrung" durch "Zwangsgebühren".

Handelsblatt.com interpretiert die Ergebnisse – im Gegensatz zu vielen anderen Medien – als "Durchmarsch von ARD und ZDF". Die Beschlüse der Ministerpräsidenten würden den Öffentlich-rechtlichen eine "exzellente Ausgangsposition" verschaffen.

taz.de behandelt die Debatte in einem längeren Kommentar – und schlussfolgert, dass hier vor allem die Angst der Politik zum Ausdruck komme, den Überblick zu verlieren.

Bernd Gäbler, ehemaliger Geschäftsführer des Adolf-Grimme-Instituts, kommentiert die Beschlüsse für Stern.de. Er sieht die Ministerpräsidenten auf dem Weg, einen Kompromiss zwischen den Ansprüchen der Verlerger und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu finden.

 

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