Wie wird sich die Mitbestimmung
in den Unternehmen des neuen Mittelstands und der sogenannten New
Economy entwickeln, nachdem die Branche von ihrer ersten Krise erschüttert
worden ist? Welche Rolle spielt dabei die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes
und wie ist sie zu bewerten? Eine wissenschaftliche Einschätzung
aus gewerkschaftlicher Perspektive nimmt Dr. Norbert Kluge vor,
Leiter des Forums Mitbestimmung und Unternehmen – eine gemeinsame
Initiative von Bertelsmann Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung.

Mit der Mitbestimmung in den
Unternehmen des neuen Mittelstands könnte es sein wie mit wilden Ehen:
Die Formen des Zusammenseins werden lockerer, man vertraut vor allem
auf sich selbst und braucht zumindest zu Anfang des noch jungen Glücks
nichts und niemand, außer sich selbst. Gefördert wird diese Haltung
durch gute und sichere Umfeldbedingungen, die einen Wechsel von
Beziehungen leicht ermöglichen und im Falle des Scheiterns nicht zur
persönlichen sozialen Katastrophe werden lassen. Kommt die Beziehung in
die Jahre, werden Verträge doch attraktiver, vielleicht gerade deshalb,
weil man sich nun besser kennt. (…)

Aber vielleicht muss man heute
selbst unter diesen Umständen nicht mehr unbedingt heiraten und kann
versuchen, eigene Wege des Zusammenlebens zu gehen. Darin könnte das
Neue in den Arbeitsbeziehungen der New Economy liegen. Davon werden
auch mehr und mehr die Verhältnisse in der Old Economy erfasst. Nicht
absolute und krisensichere Bindung steht auf dem Wunschzettel vieler
Wissensarbeiterinnen und -arbeiter, aber das Interesse an
Verbindlichkeit. Und persönliche Freiräume in der Arbeit und hohe
soziale Standards stehen selbstverständlich hoch im Kurs. Solange man
selbst dafür sorgen kann, tut man`s. Und wenn das nicht mehr so einfach
geht – wie gegenwärtig in der Krise -, greift man gerne und pragmatisch
auf die Idee kollektiver Sicherung und Gestaltung zurück. Warum sollte
man dafür auch das Rad neu erfinden?

"Kooperationskapital Mitbestimmung" als Aufgabe für die Politik

Mitbestimmung ist nach wie vor
eine überzeugende Idee. In einen akzeptanzfähigen stabilen Rechtsrahmen
gegossen und zu flexibler Ausfüllung dieses Rahmens vor Ort fähig,
spricht alles für die Fortschreibung dieses Regimes der Arbeits- und
Wirtschaftsbeziehungen – auch unter dem Zeichen der New Economy.
Mitbestimmungsgesetze bilden die unverzichtbare Handlungsgrundlage. Ein
gutes Gesetz ist immer besser als ein schlechtes. Und deshalb ist es zu
begrüßen, wenn eine Regierung im Interesse am Erhalt des
"Kooperationskapitals Mitbestimmung" Gesetze, die nicht mehr in die
Zeit passen, auf Vordermann bringen will. Politischer Handlungsbedarf
ist gegeben, weil sich die Konturen der zukünftigen Arbeitsgesellschaft
bereits in der New Economy abzeichnen und immer mehr auch tradierte
Unternehmen und Tätigkeiten erfassen. (…)

Den einen – Arbeitgebern – gehen
die Mitbestimmungsvorschläge zu weit, und sie würden das Abendland
unternehmerischer Freiheiten und wirtschaftlicher Prosperität näher an
den Abgrund bringen (zu neu-deutsch: zum "Standortnachteil
Mitbestimmung" werden). Und den anderen – Gewerkschaften – geht die
Mitbestimmung nicht weit genug. All dies beeindruckt die guten,
eingelaufenen, gefährdeten oder wilden Ehen in den Betrieben und
Unternehmen natürlich vor Ort wenig. Und nach Verabschiedung neuer
Mitbestimmungsgesetze ging bisher weder das Abendland unter, noch wurde
ein Unternehmer auf kaltem Wege um seine Verfügungsrechte gebracht,
kein Sozialismus brach aus und Blütenträume von vermeintlich
gewerkschaftlich verwalteter Arbeiterselbstverwaltung wurden auch nicht
wahr.

Denn es gab und gibt, über alle
Lagergrenzen und über alles verbalradikale Gezerre hinweg, eine
fundamentale und – nach wie vor – breit akzeptierte Übereinstimmung
über die prinzipielle Notwendigkeit und Funktion, sowie über die
positiven Effekte von Mitbestimmun. (…)

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Zuerst erschienen, in: Gewerkschaftliche Monatshefte Nr. 4/2001.