Der Blogger Stefan Niggemeier muss in Zukunft jeden Kommentar vorab lesen, bevor er für alle Nutzer sichtbar gemacht wird. Zumindest, wenn es sich um Beiträge von ihm handelt, die erwarten lassen, dass sich Menschen rechtswidrig dazu äußern. So will es nach Niggemeiers Darstellung das Landgericht Hamburg, das eine Einstweilige Verfügung gegen Niggemeier bestätigte.

 

Der Kommentar, um den es sich handelte,
war auch nach Niggemeiers Ansicht klar rechtsverletztend und wurde
mitten in der Nacht vorgenommen; am nächsten Morgen wurde er sofort von
dem Blogger entfernt. Doch das half nichts.

Das Gericht ließ aus Sicht von Niggemeier offen, nach welchen Beiträgen
in Zukunft der Modus auf "Moderierte Kommentare" geschaltet werden
muss. Niggemeier verstand das Gericht so, dass sich die Prüfpflicht nur
auf "brisante Themen" bezieht – aber was ist das? "Außerordentlich weltfremd" sei diese Forderung, kommentiert denn Niggemeier auch die
Gerichtsentscheidung, gegen die der Betroffene nun Berufung einlegen
will.

Jedenfalls würde eine solche Praxis klar zur Selbstzensur und zum
Abwürgen vieler fruchtbarer Blog-Debatten führen. Einige
politik-digital.de-Projekte, die auf Provokation als Einladung zum
Dialog setzen (z.B. "ich-gehe-nicht-hin.de – den Nichtwählern eine
Stimme geben") wären vielleicht in Zukunft nicht mehr möglich; tausende
andere Blogger wären ebenfalls betroffen. Wie kann man bei Gerichten
für medienkompetente und abgewogene Urteile sorgen? Kampagnen gegen
eine Gerichtsentscheidung bringen nicht viel, fürchte ich. Oder doch?
Bildung tut not …

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