“Ich bin dafür, dass wir die Gaskammern wieder öffnen und die ganze Brut da reinstecken.” Solche und ähnliche Posts werden aufgrund menschenverachtender Inhalte aus dem Netz gelöscht und bestraft. Hier endet das Recht auf freie Meinungsäußerung. Doch es gibt auch andere, vom Inhalt unabhängige Gründe, Beiträge in den sozialen Medien zu entfernen.
Besonders rechte Hetzer und Verschwörungstheoretiker berufen sich gern auf die Redefreiheit. Werden entsprechende Posts im Internet gelöscht, so kommt schnell der Vorwurf, es würde eine spezifische Meinung unterdrückt. Es gibt aber auch vom Inhalt unabhängige Gründe dafür, Beiträge zu entfernen. Nämlich um anderen Ansichten die Möglichkeit zu bieten, auch wahrgenommen zu werden. Provokante Posts erfahren meist mehr Aufmerksamkeit als andere und verdrängen diese daher. Um einen ausgeglichenen Dialog zu ermöglichen, kann es nun also nötig sein, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzelner User einzuschränken um anderen dieses Recht überhaupt erst zu ermöglichen.
Um nun zu verstehen, warum Hetze im Netz nicht von der Redefreiheit gedeckt wird, müssen wir hier zuerst zwei Begriffe unterscheiden, welche in der öffentlichen Diskussion oft in einen Topf geworfen werden: die positive und die negative Redefreiheit.
Positive und negative Redefreiheit
Unter negativer Redefreiheit versteht man, dass mir niemand verbietet, meine Meinung zu äußern. Verankert ist dieses Prinzip bereits im Grundgesetz. Laut Art. 5 Abs. 1 GG hat „[j]eder […] das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“.
Doch was ist dann positive Redefreiheit? Hierunter versteht man die Möglichkeit, seine Meinung auch tatsächlich einem Publikum zu erläutern. Nicht nur wird es mir nicht verboten zu sprechen (negative Redefreiheit), ich bekomme sogar die Gelegenheit meine Ansichten zu verbreiten. Die positive fügt der negativen Redefreiheit gewissermaßen eine öffentliche Komponente hinzu. Das ist ein Recht, welches traditionell bestimmten Berufsgruppen vorbehalten war, z.B. Journalisten, Politikern oder Professoren.
Positive Redefreiheit in den sozialen Medien
Das Aufkommen der sozialen Medien hat jedoch dieses Vorrecht verallgemeinert. Man muss nicht mehr Journalistik studiert oder sich als Politiker einen Namen gemacht haben. Um seine Meinung auf Facebook, Twitter & Co. verbreiten zu können, braucht es nicht mehr als ein Gerät mit Internetzugang. Und das vor einem immensen Publikum! Kommentare auf Beiträge berühmter Persönlichkeiten können von zigtausenden anderer User gelesen werden. Positive Redefreiheit für jedermann gewissermaßen.
Probleme
Eigentlich ist das sehr demokratisch. Jeder kann mit seiner Meinung an einer Diskussion teilnehmen. Es entstehen aber auch Probleme. Unabhängig davon, wie reflektiert eine solche Meinung ist, bekommt meist derjenige die größte Aufmerksamkeit, der am meisten polarisiert. Provokante Posts rufen Reaktionen anderer Nutzer hervor, in Form von Antworten, Kommentaren, etc. Dies wiederum erhöht die Sichtbarkeit gegenüber anderen Beiträgen. Nach dem Prinzip: Gehört wird, wer am lautesten schreit. Besonders rechten Hetzern und Verschwörungstheoretikern spielt das in die Karten. Besonnene Ansichten hingegen werden häufig gar nicht wahrgenommen.
Gerechtigkeit und Verteilungsgleichheit
Gewisse Posts verdrängen also andere. Polarisierende Kommentare oder Beiträge werden öfter selbst kommentiert oder geliket. Dadurch werden diese Posts anderen Nutzern häufiger angezeigt. Die Sichtbarkeit von verschiedenen Beiträgen ist also keinesfalls gleich.
Zurück zur Redefreiheit. Die Gleichverteilung der positiven Redefreiheit würde nun bedeuten, dass jeder gleich viel Aufmerksamkeit, gleich viel öffentliche Plattform bekommt. Bezieht man das auf die neuen Medien heißt das, dass nicht nur jeder Beiträge veröffentlichen darf, sondern dass diese auch von demselben oder zumindest einem gleich großen Publikum gelesen werden.
Warum Hetze im Netz nichts mit Redefreiheit zu tun hat
Ob nun eine Gleichverteilung positiver Redefreiheit überhaupt wünschenswert ist, ob man tatsächlich jeder Meinung eine Plattform bieten sollte, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt auch bestimmt Fälle, in denen man die (positive) Redefreiheit legitimer Weise einschränken kann. Man denke z.B. an Verleumdung und Beleidigung. Hier geht es jedoch um die Argumentation vieler Hetzer und Verschwörungstheoretiker, welche stets erklären, sie würden ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben.
Im Gegensatz zur negativen Redefreiheit konkurriert nun jedoch mein Recht auf positive Redefreiheit mit dem Recht aller anderen. Wie wir gesehen haben, verdrängen Posts sich gegenseitig. Wer also im Übermaß reißerische und provokante Beiträge postet, der übt nicht nur sein Recht aus, er schränkt gleichzeitig das Recht aller anderen ein.
Und genau hier liegt das Problem! Rassisten und Verschwörungstheoretiker machen nur einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung aus, sind aber im Internet sehr präsent, da ihnen dort eine Plattform gegeben wird, die sie sonst nicht haben. Sie sind deutlich überrepräsentiert. Werden dementsprechende Beiträge also gelöscht, so ist das keineswegs eine ungerechtfertigte Einschränkung der Redefreiheit, es ist nur eine Maßnahme, auch anderen dieses Recht zu ermöglichen. Nicht eine Meinung wird verboten, es wird ihr lediglich die Plattform entzogen, um auch anderen Ansichten die Gelegenheit zu geben, wahrgenommen zu werden. Bildlich gesprochen beruhigt man de Schreihals, um auch andere zu Wort kommen zu lassen.
Das Entfernen bewusst provokanter Beiträge ist also keines Falls eine Zensur, es schafft lediglich Platz für einen vielseitigen und offenen Meinungsaustausch. Wer für sich positive Redefreiheit einfordert, muss auch allen anderen dieses Recht gewähren.
Titelbild: hass von dinokfwong via pixabay, editiert: politik-digital CC0 public domain
Den Gedankenansatz halte ich für bedenklich. Das Bundesverfassungsericht bestätigt in ständiger Rechtsprechung, dass von der Meinungsäußerungsfreiheit auch solche Beiträge umfasst sind, die überspitzt und/oder polemisch sind. Erst wenn es nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern nur noch darum, den Anderen zu diskretieren oder wenn Straftatbestände erfüllt sein, sind die Grenzen des Zulässigen überschritten. Diesen weiten Kreis zieht das Bundesverfassungsericht aus gutem Grund. Denn neue Entwicklungen in der Gesellschaft erfordern neue Formen der Auseinandersetzung und damit neue Argumente. Das Neue oder das Andere gilt aber als das Gefährliche, in gewisser Hinsicht als das “Unsagbare”. Und ein paar Jahre später wundert man sich darüber, wie die Menschen früher gedacht haben.
In einer offenen Gesellschaft gibt es keine Hierarchie der Meinungen, sie stehen sich gleichberechtigt gegenüber. Deshalb halte ich nichts davon, bestimmte Meinungen zu löschen, weil sie nicht “besonnen” sind. Das Argument, die Meinung wäre nicht verboten, sondern ihr würde lediglich die Plattform entzogen, erachte ich in einer demokratischen Gesellschaft als untragbar. Mit dieser Argumentation ließen sich auch Zeitungen/Medien verbieten. Das Recht auf Meinungsäußerung würde auf den privaten Kreis eingeschränkt, ein öffentlicher Diskurs fände nicht statt. Es ist ein wenig so – und hier überspitze ich ein wenig – als würde man jemanden in Haft nehmen und ihm dann sagen, er könne sich doch frei fortbewegen – nur eben beschränkt auf einen bestimmten Raum.
Es ist sicher richtig, dass reißerische Beiträge mehr Likes und damit mehr Verbreitung gerieren. Aber man muss sich auch fragen: Sind es nicht immer die Gleichen, die da liken und gibt es nicht viele, die sich durch überzogene Beiträge eher abgestoßen fühlen? Und ich denke, ausgewogene Beiträge werden ebenfalls gelesen und tragen zur Meinungsbildung bei. Ich bin der Auffassung, die Wirksamkeit von Hass und Hetze wird überschätzt – der Großteil der Bevölkerung lässt sich davon nicht verleiten. Die Bürger sind mündiger als man denkt.
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich stimme grundsätzlich mit Ihrer Ansicht überein und wollte hier nur einen neuen Aspekt in der Debatte eröffnen. Generell geht es hier nämlich explizit um vom Inhalt unabhängige Gründe, Posts zu löschen – im Grunde ziehe ich den Kreis sogar noch weiter als das Bundesverfassungsgericht. Eine Meinung A verdrängt eine andere Meinung B. Meinung B wird daher nicht wahrgenommen, was einer Einschränkung der Redefreiheit gleichkommt. Das Recht auf Zugang zu einer öffentlichen Plattform von A konkurriert folglich mit dem von B.
Um ein Gleichgewicht wieder herzustellen gibt es nun zwei Möglichkeiten. Entweder Meinung B wird gefördert oder Meinung A wird eben gehemmt, es wird ihr ein Teil ihrer Plattform entzogen. Ersteres versucht im Übrigen die Facebookgruppe #ichbinhier. Diese reagiert mit nüchternen Beiträgen auf Hass-Kommentare und verringert so deren Sichtbarkeit. Ein ausgeglichener Meinungsaustausch wird dadurch wieder ermöglicht. Es geht nicht darum Meinung A zum Schweigen zu bringen, sondern Meinung A und Meinung B ausgeglichene Chancen zu geben, wahrgenommen zu werden.
Außerdem geht es hier nicht um juristische Aspekte. Die Seitenbetreiber löschen Posts, nicht der Staat. Der Saat darf keine Meinungen verbieten, der Inhaber einer Seite kann aber für sich selbst entscheiden, welche Ansichten auf seinen Plattformen verbreitet werden sollen.
Ich stimme dem Vorredner in Vielem zu. Zudem möchte ich anmerken, dass das Konzept der positive Redefreiheit nicht 1:1 auf Internet und sozialen Medien übertragen werden kann. Meine öffentlich ausgedrückte Meinung wird von Facebook, Google ja nicht gelöscht. Sie ist immer noch einem globalen Publikum zugänglich. Wäre sie lesens- und teilenswert, oder hätte ich Geld sie zu bewerben, würde sie von mehr Leuten gehört. Insofern sind es ganz ähnliche Mechanismen wie in der klassischen Presse.
Aus dem gleichen Grund ist eine künstlich geschaffene niedrige Sichtbarkeit etwa durch die Löschung bei Facebook auch nicht im gleichen Maße demokratiefeindlich: meistens sind es Blogposts, die verlinkt werden. Sie existieren nach wie vor online. Es steht den so “zensierten” frei, eine andere Plattform zu nutzen.
Soweit Facebook als privater Anbieter diese Löschungen vornimmt, sind sie also meiner Meinung nach unproblematisch. Sobald die Regierung sie erzwingt, jedoch nicht mehr. Und das scheint mir der Knackpunkt zu sein. Ist der (niedrige) Schaden der künstlich geschaffenen niedrigen Sichtbarkeit, staatlich verordnet, nicht ein zu starken Eingriff in die Redefreiheit?
Man sollte mehr vom Grundgesetz lesen als die Überschriften.
Artikel 5 “(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”
Gelöscht werden darf nur aufgrund von Gesetzen. Ob Gesetze verletzt werden, bestimmt in einem Rechtsstaat ein Richter. Wenn kein Urteil vorliegt, dass eine Rechtsverletzung vorliegt, ist das Löschen willkürliche Zensur. Auch die katholische Kirche und repressive Staaten hatten immer wohlfeile Gründe für Zensur, aber sie lässt sich nicht mit unserem Grundgesetz zur Deckung bringen und ist ein Angriff auf die Grundrechte. Da frag mag sich, wer dem Staat mehr schadet: der Hetzer, dem das Strafrecht den Garaus machen kann, oder dem Zersetzer, der das Faustrecht am Rechtsstaat vorbei predigt?
“Das Entfernen bewusst provokanter Beiträge ist also keines Falls eine Zensur, es schafft lediglich Platz für einen vielseitigen und offenen Meinungsaustausch.”
Ich habe selten einen bigotteren Aufruf zum Faustrecht gelesen. Schade, dass Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland so wenig Freunde hat.