Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ©Al FedVergangenen Freitag entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine weitere Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung und vepflichtete die Bundesregierung nachzubessern. Datenschützer begrüßten das Urteil, sind jedoch noch nicht gänzlich zufrieden.

 

Der Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Internetdaten gilt künftig als „teilweise verfassungswidrig“, entschied das Bundesverfassungsgericht am letzten Freitag. Die Bundesregierung wurde in dem Urteil dazu aufgefordert, das Telekommunikationsgesetz bis 30. Juni 2013 entsprechend nachzubessern.

Das Verfahren lief bereits seit Juni 2005, als die Juristen Patrick und Jonas Beyer sowie vier deutsche Firmen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatten, in der vorrangig das Telekommunikationsgesetz bemängelt wurde. Die am Freitag besprochenen Kritikpunkte betrafen unter anderem gesetzliche Regelungen zur Speicherung von Passwörtern, anonymen Kommunikation und den Schutz von IP-Adressen.

Für Polizei und Nachrichtendienste war es bislang oftmals unproblematisch, PIN-Codes oder Passwörter für E-Mail-Konten in Fällen von strafrechtlicher Verfolgung zu beschaffen. Dies wurde nun vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, da damit gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen werde. Künftig können Ermittler nur noch Daten anfordern, die auch vor Gericht verwendet werden dürfen, womit Internetnutzer vor staatlichen Zugriffen ohne richterliche Genehmigungen geschützt werden sollen. Unzulässig sei zudem die Abfrage von Informationen über dynamische IP-Adressen. Beim Kauf von Mobilfunkkarten müssen Telefonkunden jedoch auch weiterhin personenbezogene Informationen wie Name, Anschrift und Geburtsdatum preisgeben. Die Speicherung dieser Informationen würde in Fällen von Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten benötigt, betonte das Verfassungsgericht.

Die Beschwerdeführer wollen sich mit dieser Entscheidung nicht zufriedengeben und kündigten bereits an, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Sie nahmen das Urteil insgesamt aber positiv auf: „Es ist ein großer Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymität unserer Internetnutzung schützt“, sagte Beschwerdeführer Patrick Breyer.

Die Grünen sprachen von einer „Stärkung des Datenschutzes“, und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte das Urteil: „Erneut sorgt das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz.“ Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums kritisierte hingegen, dass „die Auswirkungen auf die Praxis sich in engen Grenzen“ halten würden, da ein Großteil der umstrittenen Regelungen durch die Richter bestätigt wurde.

Welche gesetzlichen Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung künftig zu erwarten sind, wird sich in den kommenden 15 Monaten zeigen. In diesem Zeitraum soll die Bundesregierung die bemängelten Gesetze überarbeiten.