Nachdem mehrere bei Facebook angekündigte Partys in den vergangenen Wochen unerwartete Ausmaße annahmen, diskutierten deutsche Innenminister über das Verbot solcher Massen-Festivitäten. Darin zeigte sich wieder mal eine gewisse Unkenntnis der Mechanismen sozialer Netzwerke und der staatlichen Möglichkeiten, diese zu kontrollieren.
Aufgrund der Ereignisse in den vergangenen Wochen und um weitere Ausschreitungen zu verhindern, hatten deutsche Innenminister auf Länderebene in den letzten Tagen über ein generelles Verbot von Partys, die über Facebook organisiert werden, diskutiert. Den Stein ins Rollen brachte Anfang Juni die Geburtstagsfeier der 16-jährigen Tessa aus Hamburg, die außer Kontrolle geriet. Offenbar kannte sich die Schülerin nur ungenügend mit den Kontoeinstellungen der Netzwerkplattform aus, mit denen sie hätte vermeiden können, dass am Ende 1.600 Gäste auf der Party erschienen. Ein Teil der ungebetenen Gäste randalierte, sie beschädigten Gegenstände und begingen teilweise schwere Körperverletzungen. In Wuppertal, auf Sylt und auch im Ausland, wie zum Beispiel in Australien, arteten ähnliche Partys aus und verursachten hohe Kosten für die Müllentsorgung.
(Bericht vom ZDF heute journal)
Dass die auf dem Netzwerk angekündigten Partys ein solches Ausmaß erreichen konnten, lag nicht zuletzt daran, dass Medien vorab über die Veranstaltungen berichteten und damit nur noch mehr Teilnehmer anlockten. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte sich am Wochenende deutlich für ein Verbot solcher Partys ausgesprochen, „wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird“. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) sprach sich hingegen am Montagmorgen gegen ein generelles Verbot aus. Jäger erklärte gegenüber der ARD, dass die bestehenden deutschen Gesetze ausreichend seien und weitere gesetzliche Maßnahmen gegen „Facebook-Partys“ nicht vorgenommen werden müssten. Lediglich in Fällen, in denen bereits im Vorfeld festgestellt werden könne, dass die allgemeine Sicherheit gefährdet würde, müsse die Polizei eingreifen. Jäger teilt damit die Meinung des Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU), der ebenfalls mitteilte, dass Ausschreitungen bei Partys oder Fußballspielen nicht direkt zu generellen Verboten führen sollten. Beide Politiker teilen die Ansicht, dass solche Massen-Veranstaltungen in den meisten Fällen friedlich ablaufen.
Die Organisation von Events auf sozialen Netzwerken dient nicht ausschließlich dem Feiern von exzessiven Geburtstagspartys. So wurden in der Vergangenheit auch politisch motivierte Flashmobs, beispielsweise von der Piratenpartei, über Facebook organisiert, die seit 2009 als ein Protestmittel im Arbeitskampf vom Bundesgerichtshof genehmigt wurden. In einer offiziellen Pressemitteilung ließen der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Burkhardt Müller-Sönksen und sein Parteikollege, der Internetexperte Jimmy Schulz, verlauten, dass ein generelles Verbot von „Facebook-Partys“ nicht zielführend sei. Ein solches Verbot sei sogar „weltfremd“, denn weder auf Landes- noch auf Bundesebene gebe es „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“. Weiter sprachen sich die FDP- Abgeordneten dagegen aus, „auf jede einzelne Entwicklung im Netz mit neuen Gesetzen (zu) reagieren“. Währenddessen forderte die FDP-Fraktion im Bundestag, dass Facebook seine Grundeinstellungen dahingehend ändern müsse, dass Partys nicht mehr unabsichtlich zu öffentlichen Veranstaltungen werden.
In der Zwischenzeit verlangte der Großteil der deutschen Innenminister, dass mehr Aufklärung über die Organisation solcher Veranstaltungen auf Facebook geleistet werden müsse. Der richtige Umgang mit sozialen Medien und die Auswirkungen ihrer Handlungen in den Netzwerken müsse Schülern schon im jungen Alter nahe gebracht werden, bestenfalls im Schulunterricht. In einem Interview mit politik-digital.de teilte Marc Jan Eumann (SPD), Staatssekretär bei der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien mit, dass er Einschränkungen auf Portalen wie Facebook generell ablehnt. Er ist der Ansicht, dass Gesetze in dieser Richtung auch in Zukunft nicht auf den Weg gebracht werden. Eumann unterstützt aktiv Projekte wie den Medienpass NRW, um den richtigen Umgang im Netz zu fördern. Ein Facebook-Sprecher erklärte politik-digital.de gegenüber, dass jeder Nutzer von Facebook seine Sicherheitseinstellungen so wählen kann, dass nur bestimmte Personen zu dem geplanten Event eingeladen werden. Facebook selbst betreibt eine sogenannte „Klarnamen-Politik“. Dies bedeutet, dass die Betreiber des Netzwerks grundsätzlich die korrekte Namensangabe statt eines Pseudonyms von ihren Nutzern fordern. Die Betreiber der Seite löschen anonyme Profile, zu denen keine Personen zugeordnet werden können, da diese gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Das Netzwerk biete den Nutzern angemessene Kontoeinstellungen, so dass ihre Sicherheit gewährleistet sei.
Dennoch ist es für das Netzwerk schwer nachvollziehbar, welche Profile unter einem Pseudonym geführt werden, da Namen und E-Mail Adressen nicht immer auf eine reale Person zurück schließen lassen. So gibt es gerade von prominenten Personen häufig gefälschte Seiten, die ohne deren Wissen angelegt wurden. Laut Facebook werden Veranstaltungen, die von öffentlichen Behörden verboten wurden, ebenfalls gelöscht, da sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. In der Zwischenzeit wurde ein Gesetzesvorhaben bereits von der Mehrheit der Innenminister fallen gelassen, da keine rechtliche Grundlage besteht, die Funktionen sozialer Netzwerke einzuschränken. Die Facebook-Sommerloch-Party der Innenminister der Bundesländer wurde somit vorzeitig abgesagt.