Die Offenlegung von Verwaltungsdaten ist rechtlich möglich, das bestätigit die gestern vom Bundesinnenministerium veröffentlichte Studie “Open Government Data. Doch neue Erkenntnisse gibt es keine, und die Bedürfnisse der Bürger wurden in der Untersuchung vernachlässigt.
Das Bundeministerium des Innern (BMI) hat gestern die Studie mit dem Titel “Open Government Data Deutschland” veröffentlicht. Die 572 Seiten lange Studie befasst sich mit den rechtlichen, technischen und organisatorischen Fragen der Offenlegung von Datenbeständen in der öffentlichen Verwaltung. Ein wichtiges Thema, das findet auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich: “Die Bundesregierung hat sich ein offeneres Regierungs- und Verwaltungshandeln zum Ziel gesetzt. Grundlage hierfür sind frei zugängliche Daten und Informationen, die für Dritte einfach und in standardisierten Formaten verfügbar sein müssen”. Die Offenlegung der Verwaltungsdaten soll mehr Transparenz schaffen und damit das Leitbild Open Government weiter voranbringen. Dieses Ergebnis dürfte auch für den Innenminister nicht neu sein, doch wie werden die Erkenntnisse umgesetzt?
Diese Frage wird in der Studie nicht unmittelbar beantwortet, stand doch die Darlegung des Status quo in der Bundesrepublik im Fokus. Zwar werden auch kurzfristige und langfristige Handlungsempfehlungen gegeben, zum Beispiel zur technischen Ausgestaltung eines “ebenenübergreifenden Online-Portals” von Bund und Ländern, das wiederum die Grundlage sein soll für eine föderale Open-Government-Plattform für Deutschland. Doch darüber hinaus wurden im Rahmen der Studie schwerpunktmäßig drei Bereiche zur Organisation von Open Government Data untersucht: Geldleistungsmodelle für Open Government Data, Governance für Open Government, also das Regieren mit offenen Verwaltungsdaten, und ein Betreibermodell für die Open-Government-Plattform.
Organisation von Open Government-Daten
So war es Aufgabe der Studie, mögliche Geldleistungsmodelle für offene Verwaltungsdaten zu finden. Dem offensichtlichen Widerspruch – Open Data sollten auf keinen Fall kostenpflichtig sein – folgt eine Auflistung von sechs verschiedenen Geldleistungsmodellen, darunter einem Flatrate-Modell und einem Kombimodell aus kostenfreier sowie kostenpflichtiger Bereitstellung von Daten und Diensten. Die Modelle sollen nun weiter entwickelt und zur Diskussion freigegeben werden.
Unter dem Titel „Governance für Open Government“ wurde untersucht, wie sich eine Organisationsstruktur bilden lässt, die langfristig als Basis für die ebenenübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Open Government dienen kann. Die Kernfunktionen wurden definiert, die für Open Government erfüllt werden müssen, konkrete Handlungsempfehlungen werden jedoch nicht gemacht.
Als Betreibermodell für die Open-Government-Plattform wird eine föderal betriebene Plattform empfohlen. Das künftige Modell soll also von auf Bundes- und Länderebene getragen und durch den vom BMI eingesetzten IT-Planungsrat gesteuert werden. Ein positives Signal, das darauf schließen lässt, dass Bund und Länder beim Thema Open Government weiter zusammenarbeiten wollen.
Die Studie “Open Government Data” kommt zu dem – nicht neuen – Ergebnis, dass bereits heute viele Verwaltungsdaten auf Basis des geltenden Rechts offengelegt werden können. Das Bundesinnenministerium hat bereits angekündigt, die Kernempfehlung der Studie aufzugreifen und den Prototypen eines ebenenübergreifenden Online-Portals zu entwickeln und zu testen.
Das positive Bild der Studie wird allerdings getrübt, wenn man sich anschaut, wer bei der Studie mitgewirkt hat. Nicht etwa zivilgesellschaftliche Gruppen, sondern lediglich IT- und Verwaltungsexperten von Fraunhofer FOKUS, dem Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften (Uni Kiel) und dem Beratungsunternehmen für Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) Deutschland AG erstellten die Studie. Vielleicht kommen auch deshalb die Bedürfnisse der Nutzer zu kurz, befassen sich doch gerade mal zwei Seiten mit der Rolle des Bürgers. Lorenz Matzat formuliert es in seiner Kritik auf netzpolitik.org so: “Für neue Partizipationsmodelle, etwa Liquid Democracy, ist da kein Platz.”