pranger-digitartclips-cc0-public-domain-pixabayVor knapp einem Jahr antwortete die Bild-Zeitung auf Hass-Kommentare im Internet mit einem groß angelegten Online-Pranger, veröffentlichte also Fotos und Klarnamen der Kommentatoren. Medienwissenschaftler haben nun die Wirkung des sogenannten „Prangers der Schande“ untersucht. Ihr Befund: Die öffentliche Bloßstellung von Hetzern ist kein adäquates Mittel.

Der Hass war schon längst online gegangen. Doch im Oktober 2015 schienen die verbalen Ausfälle im Netz ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht zu haben. Vor allem gegen Flüchtlinge. „So viel offener Hass war nie in unserem Land“, zeigte sich zumindest Deutschlands größte Tageszeitung überzeugt. Und veröffentlichte am 20. Oktober auf zwei Doppelseiten und im Internet 42 Hass-Kommentare mit den dazugehörigen Nutzernamen und Profilfotos: „BILD stellt die Hetzer an den Pranger!“ Ein halbes Jahr später stellte das Oberlandesgericht München klar: Juristisch gesehen war das unzulässig. Doch hat der „Pranger der Schande“ wenigstens sein Ziel erreicht und den Hass im Netz durch eine solche Ächtung eindämmen können?

Das haben jetzt Katharina Neumann und Florian Arendt von der Münchner Ludwig-Maximilian-Universität untersucht. Das Ergebnis ihrer Inhaltsanalyse fällt ambivalent aus: So ging die Zahl der Hasskommentare zwei Tage nach der Veröffentlichung des Bild-Prangers zwar auf 5,6 Prozent aller abgegebenen Kommentare auf der Bild-Facebookseite zurück. Das waren gegenüber dem zuvor gemessenen Durchschnittswert 2,4 Prozentpunkte weniger. Gleichzeitig nahmen aber auch die Kommentare zu, die zwar nicht als Hatespeech zu werten sind, jedoch eine sehr kritische Haltung zum Ausdruck bringen („Das Boot ist voll – keine weitere Aufnahme“ oder „Mittlerweile habe ich nur noch Angst“). Sie stiegen um 5,6 Prozentpunkte auf 78,3 Prozent. Mit der Zeit verflüchtigten sich all diese Effekte wieder.

Die Medienwissenschaftler Neumann und Arendt erklären die vorübergehende Zunahme der negativen Kommentare damit, dass der Bild-Pranger ein Gefühl der Bedrohung der individuellen Meinungsfreiheit ausgelöst habe. Dieses Gefühl, so die Annahme der beiden Forscher, könne Flüchtlingsgegner und Skeptiker erst recht dazu ermuntert haben, ihre Meinung offen zu äußern. Die Forscher vermuten dabei auch einen Zusammenhang mit den gleichzeitig weniger gewordenen expliziten Hass-Kommentaren: So hätten einige über den gemäßigten Stil der negativen Kommentare ihren Gedanken weiter freien Lauf lassen können, ohne sich jedoch dabei der von der Bild-Zeitung geforderten Strafverfolgung („Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!“) oder der Gefahr von sozialen Sanktionen auszusetzen.

Katharina Neumann und Florian Arendt ziehen daraus die Konsequenz, „dass die öffentliche Bloßstellung von Hasskommentatoren kein adäquates Mittel“ gegen Hatespeech darstellt. Schließlich habe sich die Bild-Zeitung mit dem Pranger nicht nur zum Ziel gesetzt, so strafrechtlich relevante Äußerungen einzudämmen, sondern auch die öffentliche Meinung über Flüchtlinge zu verbessern. Die habe sich aber „zumindest kurzfristig verschlechtert“. Bestätigt sehen die Wissenschaftler die Forschungsergebnisse durch Empfehlungen der UNESCO, die im Kampf gegen Hasskommentare der inhaltlichen Auseinandersetzung und Gegenargumenten den Vorzug geben. Jede Reaktion, die die Meinungsfreiheit einschränke, sei dagegen sorgsam abzuwägen und nur in Ausnahmefällen zu rechtfertigen.

Titelbild: Pranger von DigitArtClips via pixabay, licenced CC0 Public Domain

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