Datenhehlerei, Content Marketing und VDS. Die Pressefreiheit im Internet ist auch in Deutschland in Gefahr – so der heute veröffentlichte Bericht der „Reporter ohne Grenzen“.
Der heute veröffentlichte Bericht von „Reporter ohne Grenzen“ bewertet die Pressefreiheit in 180 verschiedenen Ländern. Deutschland liegt dabei auf Rang 16 und somit im Mittelfeld der EU-Staaten. Strukturelle Veränderungen besonders im Bereich Internet und Digitalisierung geben jedoch Anlass zur Beunruhigung. „Auf gesetzlicher Ebene bereiten aus Sicht von Reporter ohne Grenzen unter anderem die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und das geplante Gesetz gegen Hassbotschaften in sozialen Netzwerken Sorge“, heißt es in dem Bericht. Auch der Tatbestand der „Datenhehlerei“, welcher die Strafverfolgung von Whistleblowern ermöglicht, bedrohe die investigative Berichterstattung – Verfassungsbeschwerde wurde bereits eingereicht.
Das Ende 2015 verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Anbieter die Kommunikationsdaten ihrer Kunden anlasslos zehn Wochen lang zu speichern. Laut Reporter ohne Grenzen untergräbt das „den Schutz journalistischer Quellen“. Trotzdem fordert nun Thomas de Maizière sowie weitere Unionspolitiker die Ausweitung der VDS auf Soziale Netzwerke. „Auch steht der tatsächliche Effekt der VDS auf die Aufklärungsrate von Straftaten in grobem Missverhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs“, heißt es weiter in dem Bericht. Aus 2016 von Wikileaks veröffentlichten Dokumenten geht zudem hervor, dass der BND ohne Rechtsgrundlage massenhaft Daten deutscher Bürger speichert.
Das von Heiko Maas geplante Gesetz zur Bekämpfung von Hassbotschaften gerät erneut in die Kritik. Dieses verpflichtet Seitenbetreiber, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Damit wende sich der Justizminister „von dem zentralen rechtsstaatlichen Prinzip ab, dass die Presse- und Meinungsfreiheit nur beschnitten werden darf, wenn unabhängige Gerichte urteilen, dass eine Äußerung nicht mit den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist.“
§202d StGB enthält den Tatbestand der Datenhehlerei. Dadurch wird das Verbreiten nicht allgemein zugänglicher und rechtswidrig erlangter Daten unter Strafe gestellt. Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks Whistleblower und kooperierende Journalisten [Anmerkung der Redaktion: korrigiert, da sich der Praragraph auf Personen, nicht auf Plattformen bezieht] können dadurch strafrechtlich verfolgt werden. Die Reporter ohne Grenzen haben, zusammen mit verschiedenen Reportern und Vereinen, bereits Verfassungsbeschwerde gegen diesen Paragraphen eingereicht. „Der Whistleblowerschutz ist in Deutschland noch immer unzureichend und im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich entwickelt“, so der Bericht.
Content Marketing ist eine Marketingstrategie, die mit Inhalten relevante Gruppen erreichen will, um gezielt Werbung schalten zu können. Das gefährde die Objektivität der Berichtserstattung. „Ob es sich um eine unabhängige Presseveröffentlichung oder das PR-Produkt eines Unternehmens handelt, ist mitunter nur noch anhand des Impressums zu unterscheiden.“
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Text: CC-BY-SA 3.0