Die Europäische Kommission hält die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für ein notwendiges und effektives Mittel zur Verbrechensbekämpfung, will die entsprechende Richtlinie jedoch überarbeiten.
In ihrem heute veröffentlichten Bericht kommt die Kommission zu dem Schluss, dass sich die seit 2006 geltende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bei der Verbrechensaufklärung und -prävention bewährt habe, gab Innenkommissarin Cecilia Malmström bekannt.
Zugleich bemängelt der Bericht jedoch Fehler sowohl in der unzureichenden Richtlinie selbst als auch in der Umsetzung durch die EU-Mitgliedsländer. Die Reaktionen auf den Evaluationsbericht fielen in Deutschland unterschiedlich aus. Während Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf eine rasche Neufassung des 2010 vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärten Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung drängt, will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erst nach einer Reform der EU-Vorgabe ein deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschieden. Jan Philipp Albrecht (Grüne) bezweifelt die Verhältnismäßigkeit der Datenspeicherung und Jimmy Schulz (FDP) konstatiert: „Vorratsdatenspeicherung bringt mehr Schaden als Nutzen.“
Noch harscher fällt die Kritik des Arbeitskreises Datenspeicherung aus: „Der Bericht der EU-Kommission ist ein politisches Dokument und nicht das Ergebnis einer unabhängigen und wissenschaftlichen Standards genügenden Wirksamkeitsanalyse, die den Namen Evaluierung verdient hätte“. Ungeachtet der Kritik werden auf europäischer Ebene die nächsten Schritte geplant. So sollen die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Mitgliedsländer harmonisiert werden. Geplant ist, die Speicherdauer, die zu erfassenden Daten und die Zahl der zugriffsbefugten Institutionen zu begrenzen. 2012 wird der Europäische Gerichtshofs urteilen, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist.