Der Gesprächskreis "Netzpolitik und digitale Gesellschaft" des SPD-Parteivorstandes plädiert zusammen mit Alvar Freude vom AK Vorrat für eine "differenzierte" Form der Vorratsdatenspeicherung. In der Netzgemeinde regt sich Kritik.
Mit dem Verweis darauf, dass es "ein legitimes Interesse der Ermittlungsbehörden, Straftaten aufzuklären", gebe und die Speicherung der IP-Adressen jahrelang ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung gewesen sei, sprechen sich der SPD-Gesprächskreis "Netzpolitik und digitale Gesellschaft" und Alvar Freude in einem Musterantrag zur Vorratsdatenspeicherung für eine Zwischenlösung in Form einer "Datenspeicherung mit Augenmaß" aus. Ihr Vorschlag sieht eine zeitlich begrenzte Speicherung der Adressen unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vor. Über die IP-Adresse lässt sich ermitteln, von welchem Internetanschluss aus eine Straftat begangen worden ist, was "verhältnismäßig" sei, "weitgehend nur den Täter" betreffe und die Möglichkeit der Erstellung eines Bewegungsprofils des Nutzerverhaltens ausschließe. Nur bei einem Verdacht auf schwerste Straftaten und unter Richtervorbehalt dürften demnach die entsprechenden Daten abgerufen werden. Zudem solle zusätzlich eine "generelle Unterrichtungspflicht für die von einem Datenabruf Betroffenen" gelten. Am 30. August 2011 sollen Freude und die SPD-Mitglieder Jan Mönikes und Henning Tillmann im Rahmen eines Hintergrundgespräches im nordrhein-westfälischen Innenministerium mit ihren Vorschlägen positiven Anklang gefunden haben.
Derweil stoßen diese Eingaben in der Netz-Community nicht nur im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der für einen grundsätzlichen Verzicht auf jedwede Speicherung eintritt, auf große Kritik. Der Überwachungsgegner Felix von Leitner kritisierte Freude für seinen vermeintlichen Gesinnungswandel in aller Schärfe und bezeichnete die SPD als "Verräterpartei", die eine "Vorratsdatenspeicherung light" implementieren wolle. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, steht den Vorschlägen des SPD-Gesprächskreises ebenso skeptisch gegenüber. Dabei weckt insbesondere die Speicherung ohne einen konkreten strafrechtlichen Verdachtsmoment seine Ablehnung. Zudem hätten die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung bislang weder einen quantitativen, noch einen qualitativen Effekt der Datenspeicherung für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden nachweisen können. Seiner Einschätzung nach spielen die IP-Adressen gerade im Bereich der Verfolgung von Schwerstkriminellen keine nennenswerte Rolle, weshalb der Vorschlag trotz einschneidender Eingriffe in die Grundrechte der User keine nennenswerten Verbesserungen in der Strafverfolgung zeitigen würde. So könnte der rechtliche Schutz informationeller Selbstbestimmung, welcher in der EU-Grundrechtecharta nach Artikel 8 garantiert wird, übergangen werden. Zudem lässt sich nicht eindeutig verifizieren, welche Person den jeweiligen Internetanschluss genutzt hat, weshalb ein nicht zu vernachlässigendes Irrtumsrisiko besteht.
UPDATE vom 6. September:
Reaktion von Alvar Freude bei c’t online:
"Bei der Vorratsdatenspeicherung gibt es nicht nur Schwarz und Weiß."
In dem folgenden zweistündigen Interview mit derschulze beantwortet Alvar Freude die wichtigsten Fragen zum SPD-Musterantrag: