Es tut sich etwas beim Thema Datenschutz. Im Juni hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes veröffentlicht. Die Bundesregierung will sich nun damit an die Europäische Union wenden, um die Daten der Nutzer sozialer Netzwerke effektiver schützen zu können.

Besser spät als nie. Die Bundesregierung hat endlich die Bedeutung des Datenschutzes in sozialen Online-Netzwerken und Foren sowie die Missstände der aktuellen Gesetzeslage erkannt. Das bislang gültige Telemediengesetz (TMG), das Telemediendienste „mit nutzergenerierten Inhalten, z. B. soziale Online-Netzwerke oder auch Internet-Foren“ regulieren soll, reicht nicht aus. Deshalb will man sich nun an die EU wenden, um größtmöglichen Schutz der Bürger und ihrer Daten im Internet zu erzielen. „Insbesondere können europaweit harmonisierte Bedingungen leichter international durchgesetzt werden als nationale Regelungen“.

Eine europäische Regelung wird deshalb gefordert, weil ein europäisches
Datenschutzrecht größeren
Einfluss auf US-Großkonzerne haben könnte als nationale Gesetze. Weiter haben viele internationale Unternehmen wie Facebook lediglich einen europäischen Sitz in einem EU-Staat. Das wiederum bedeutet im Fall von Facebook mit dem Konzernsitz in Irland, dass man sich
auf das irische Datenschutzrecht berufen kann, statt
Datenschutzrichtlinien aller EU-Länder mit einzubeziehen.

Folgende Probleme hat die Bundesregierung beim Thema Datenschutz erkannt und in einem Gesetzentwurf samt Stellungnahme formuliert. Nach Prüfung durch den Bundestag soll der Entwurf an die EU-Kommission gehen:

1. Der Datenschutz sei im Internet nicht ausreichend reguliert.

2. Es bestehe ein Mangel an Transparenz bei „der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung persönlicher Daten durch Internet-Anbieter“

3. Hinweise zur Nutzung personenbezogener Daten seien häufig versteckt, Nutzer stoßen oft nur durch Zufall auf diese Regelungen

4. Es fehle meist an einer „ausreichenden Aufklärung der Internetnutzer über die Risiken für Persönlichkeitsrechte bei der Preisgabe persönlicher Daten“ vor allem für Kinder und Jugendliche.

5. Die Bundesregierung hat auch erkannt und aufgeführt, welche Konsequenzen nicht ausreichende Sicherheitseinstellungen haben können. Dies reiche von „Identitätsdiebstahl bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes“

6. Zu guter Letzt wird festgestellt: „Das Internet vergisst nichts“. Das gelte insbesondere dann, wenn Profile nicht gelöscht werden können oder Daten über einen langen Zeitraum gespeichert werden.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Aufklärung leisten und den Anbietern sozialer Netzwerke Grenzen aufzeigen. Deshalb will sie sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass „die Informationspflichten des Dienstanbieters gegenüber den Nutzern verstärkt werden“. Weiter sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, die höchste Sicherheitsstufe zum Datenschutz voreinzustellen, wenn sich ein Nutzer neu bei einem sozialen Netzwerk registriert. Verbraucher sollen davor geschützt werden, dass ihre Nutzerprofile in globalen Suchmaschinen gefunden werden können. Und schließlich „soll der Nutzer immer die Möglichkeit haben, selbst zu veranlassen, dass seine in dem Telemediendienst veröffentlichten Daten wieder gelöscht oder zumindest gesperrt bzw. anonymisiert werden“.

In einer Anfang August formulierten Stellungsnahme erwartet die Bundesregierung nun von der Europäischen Kommission so schnell wie möglich eine Neuregelung des europäischen Datenschutzrechts. Ein längst überfälliger Schritt.

 

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