Bei der Landtagswahl in Hessen am 27. Januar 2008 wurden teilweise Wahlmaschinen eingesetzt. Laut dem Chaos Computer Club (CCC) verlief das keineswegs reibungslos – es habe
mehrere schwer wiegende Probleme und Manipulationsmöglichkeiten gegeben. CCC-Sprecher Dirk Engling sprach von „untragbaren Risiken“ und forderte eine Abschaffung der Wahlcomputer.
In mindestens einer Gemeinde seien Wahlmaschinen über Nacht in Privatwohnungen von Parteimitgliedern gelagert worden. CCC-Sprecher Dirk Engling nannte dies ein „Albtraum-Szenario für eine Innentäter-Manipulation“.
Wahlbeobachter des CCC seien in zwei Wahllokalen längere Zeit mit den Wahlmaschinen allein gewesen. „Manipulationen hätten problemlos vorgenommen werden können“, heißt es auf der Website des Chaos Computer Clubs.
Wahlverzögerung durch Fehlermeldung
In der hessischen Gemeinde Viernheim habe ein Wahlcomputer 8 Uhr nur eine Fehlermeldung angezeigt, erst eine Stunde später sei eine Wahl an einem neuen Gerät möglich geworden.
Vor allem viele ältere Wähler, so der CCC, hätten große Probleme bei der Stimmenabgabe an Wahlcomputern gehabt. Wahlhelfer hätten vielen unter die Arme greifen müssen.
Am 7. Januar 2008 hatte der CCC mit Hilfe einer hessischen Wählerin Klage gegen den Einsatz von Wahlcomputern eingereicht. Diese Klage war vom hessischen Staatsgerichtshof am 23. Januar aus formalen Gründen abgewiesen worden.
"Wahlrechtsgrundsätze durch Wahlgeräte nicht eingeschränkt"
Im Interview mit politik-digital.de sagte der Student Christopher Harth, der sich für seine Examensarbeit die Diskussion um Wahlmaschinen untersucht hat: „Ich glaube nicht, dass durch die Verwendung von elektronischen Wahlgeräten die Wahlrechtsgrundsätze – allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl – eingeschränkt sind.“ Er schätze die Sicherheit von Wahlgeräten so hoch ein wie die Sicherheit von Papierwahlen. Für seine Examensarbeit habe er mit Kommunen, die Wahlmaschinen einsetzen, Kontakt gehabt; die einhellige Meinung sei gewesen, dass alles sehr gut funktioniere.
Christoph Bieber, Vorstandsmitglied von pol-di.net, kommentierte auf politik-digital.de die Diskussion um Wahlcomputer: „Die Expertise zur Prüfung, ob das technische Setting nicht nur der eigentlichen Aufgabe genügt, sondern auch fehler- und
fälschungsresistent ist, haben nur wenige, unter anderem die Kabelsalatfreunde vom CCC.“
Laut Bieber genieße der CCC inzwischen ein so hohes Ansehen, dass er den „dringend notwendigen Diskurs um die Technologisierung politischer Wahlen bis zur Beinahe-Erstickung“ dominiere.
Nur damit das zentrale Argument hier nicht untergeht: ja, auch Papierwahlen lassen sich fälschen. Allerdings ist es bei Papier im Unterschied zu Wahlcomputern auch jedermann möglich, solche Fälschungen dann zu erkennen.
Prominentestes Beispiel sind hier die Kommunalwahlen im Jahre 1989 in der DDR. Trotz beispielloser Repression gelang es der Bürgerbewegung, dort Wahlfälschungen nachzuweisen, durch schlichtes Beobachten. Mit Wahlcomputern wäre das nicht gegangen.
Genau der Punkt, daß Papierwahl von jedermann, Computerwahl aber nur von einem ausgesuchten Kreis Experten kontrolliert werden kann, ist der, der Computerwahlen mit dem Gedanken einer demokratischen Wahl unvereinbar macht.