Spontane Facebook-Partys sind derzeit in aller Munde. Sie sind jedoch nur eine Erscheinungsform einer tiefer gehenden Debatte über Datensicherheit und Verbraucherschutz im Internet. politik-digital.de sprach mit der verbraucherschutzpolitischen Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen Nicole Maisch.

 

Mit der Facebook-Einladung zu „Thessas 16. Geburtstag“ gelang, worüber unzählige „digital natives“, ambitionierte Netzpolitiker und kulturkonservative Feuilletonisten bis dato nur auf netzpolitischen Insider-Veranstaltungen eifrig philosophiert hatten. Der Transfer vom Web 2.0 in das echte Leben funktionierte auf fulminante Weise. Im Zusammenspiel mit der zur selben Zeit aktivierten Gesichtserkennungsfunktion von Facebook sowie gewaltigen Datenlecks bei IT-Firmen wie Sony oder Sega rückte das Thema Datensicherheit bei Verbraucherschützern und (Netz-)Politikern aller Parteien wieder in den Fokus des Interesses. Bereits vor einigen Wochen hatte die Grünen-Bundestagsfraktion das Thema auf einer Veranstaltung in Berlin diskutiert. politik-digital.de sprach mit der Bundestagsabgeordneten Nicole Maisch, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion über Verbrauchermacht im Internet.

Die aktuell diskutierten Datenschutzskandale, von den erfolgreichen Hackattacken auf Sony bis zur standardmäßig aktivierten Gesichtserkennung beim Online-Netzwerk Facebook sind, da ist sich Maisch sicher, in jedem Fall „nur die Spitze des Eisberges“. Mit Blick auf die Nutzerseite lautet der konkrete Ratschlag der Verbraucherschutzexpertin: „Für die Grundeinstellungen bei allen Diensten ist die höchste Sicherheitsstufe empfehlenswert und dann schaltet man selbst Schritt für Schritt frei, was man nutzen möchte. So ein „Privacy by Default“ (die standardmäßige datenschutzfreundliche Einstellung von Diensten. Anm. d. Red.) verbunden mit einem „Opt-In“ (Verfahren, bei dem der Nutzer sein Einverständnis für gewissen Funktionen geben muss. Anm. d. Red.) fordert am Anfang zwar ein paar Klicks mehr.Prof. Dr. Probst Aber auf Dauer sind wir damit alle sicherer im Netz unterwegs.“

Doch ist eine Lösung so einfach und sind 14-jährige Nutzer sozialer Medien tatsächlich sensibel genug für den von Maisch skizzierten Weg im Umgang mit ihren persönlichen Daten im Netz? Insbesondere im Zuge der Debatte über die zumeist von Jugendlichen organisierten Facebook-Veranstaltungen war in den vergangenen Tagen und Wochen verschiedentlich auch eine Altersbeschränkung bei der Nutzung sozialer Netzwerke gefordert worden. Hinsichtlich der Praktikabilität solcher Altersbeschränkungen ist die nordhessische Bundestagsabgeordnete jedoch äußerst skeptisch und favorisiert stattdessen die Erziehung zu kritischem Medienkonsum durch das Elternhaus: „Eine Altersbeschränkung im Internet lässt sich in der Praxis kaum kontrollieren. Viel wichtiger ist es, Kindern und ihren Eltern Medienkompetenz zu vermitteln. Kinder und Eltern müssen über das Internet und ihre Erlebnisse damit sprechen. Eltern brauchen Aufklärung über mögliche Gefahren, die im Netz lauern und über technische Möglichkeiten wie etwa Filter, um ihre Kinder zu schützen.“

Bei allen konkreten Forderungen und vermeintlichen Regelungsmöglichkeiten in der Debatte um das Thema Datenschutz im Internet wird häufig übersehen, in welchem Maße die Anbieter der Dienste für die deutschen Behörden überhaupt erreichbar sind, ob ihre Server also beispielsweise im In- oder Ausland stehen. Ein Punkt, an dem sich Nicole Maisch gegenüber politik-digital.de jedoch optimistisch gibt: „Gegenwärtig wird im Kontext des Internet viel zu schnell von der Machtlosigkeit des Datenschutzes und des Gesetzgebers gesprochen. Dabei haben gerade die das Web derzeit prägenden großen Anbieter ein vitales Interesse, nicht gegen die kulturellen Rahmenbedingungen in den jeweiligen nationalen Märkten zu verstoßen, die Akzeptanzvoraussetzungen für ihre Produkte darstellen. Deshalb gibt es bereits viele Beispiele tragfähiger freiwilliger Selbstverpflichtungen durch Wirtschaftsunternehmen. Zielführender und effektiver hingegen sind für den Bereich des Datenschutzes im Internet Ko-Regulierungsansätze. Sie sind darüber hinaus auch verfassungsrechtlich geboten, weil es vielfältige Schutzverpflichtungen des Gesetzgebers in diesem Bereich gibt.“

Für den XING-Mitarbeiter, der aktuell über sein Geschäftsnetzwerk alle 11 Millionen Nutzer des Netzwerkes zu einem privaten Grillabend eingeladen hat, kämen entsprechende „Ko-Regulierungsansätze“ aber ohnehin zu spät.