CDU/CSU und FDP haben sich in Sachen Netzpolitik geeinigt. Die Netzzensur via Stoppschild und Sperrliste wird vertagt, die Regeln für Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung ein wenig konkretisiert. Ein Blick auf die Auswirkungen der Einigung.
Das bereits auf den Weg gebrachte Netzsperren-Gesetz wird zunächst für ein Jahr nicht angewendet, beschlossen Union und FDP in den Koalitionsverhandlungen. In diesem Zeitraum soll das Bundeskriminalamt (BKA) versuchen, Webseiten mit kinderpornographischen Inhalt zu löschen. Ob die BKA-Bemühungen erfolgreich waren, wird nach einem Jahr ausgewertet. Und dann gegebenfalls per Stoppschild und BKA-Liste gesperrt.
In der Vergangenheit hatte das BKA aufgrund des Dienstweges Probleme, Seiten im Ausland schnell genug zu löschen, bevor diese weiterwandern. Gegner von Netzsperren wiederum zeigten im Selbstversuch, dass ausländische Provider durchaus und schnell auf Kinderpornographie-Meldungen reagieren.
Die Vorratsdatenspeicherung und die Raubkopierer
Auch die Vorratsdatenspeicherung wird bis zum im Frühjahr erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgericht ausgesetzt – und soll nur für schwere Straftaten gelten (also bei mehr als vier Jahren Freiheitsentzug im Fall einer Verurteilung). Das ist zwar Status Quo, erteilt aber Forderungen beispielsweise aus der Musikindustrie eine weitgehende Absage. Die würde die Daten der Vorratsdatenspeicherung gerne nutzen, um Raubkopierer zu verfolgen. Allerdings können gewerbliche Raubkopierer in seltenen Fällen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Meist verhängen Richter jedoch Geldstrafen bei Urheberrechtsverstößen und werten diese somit nicht als schwere Straftat.
Online-Durchsuchung nur durch BKA
Darüber hinaus dürfen Online-Durchsuchungen künftig nur noch durch einen Richter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesstaatsanwaltschaft angeordnet werden. Gleichzeitig bleibt die Online-Durchsuchung ausschließlich dem BKA vorbehalten.
Unter Mitarbeit von Matthias Kemmerich