Berlin, den 18. Juni 2002

Das Internet hat sich in einigen Arbeitsbereichen zu einem wichtigen Arbeitsinstrument entwickelt. Es ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich in kürzester Zeit relevante Arbeitsinformationen zu verschaffen.

Wissenschaftlich fundierte Analysen und Zahlen über die Höhe eines möglichen finanziellen Schadens für Arbeitgeber aufgrund der Privatnutzung des Internets durch Mitarbeiter, gibt es nicht. Um Konflikte zu vermeiden ist es empfehlenswert, individuelle Regelungen auf Unternehmensebene zur privaten Nutzung des Internets zu treffen und zu kommunizieren. Hierbei können schon bereits existierende Vereinbarungen z. B. zum privaten Telefonieren als Modell dienen.

Im Falle eines begründeten Missbrauchsverdacht durch übermäßiges Privatsurfen oder das Aufrufen von unseriösen Seiten durch einzelne Mitarbeiter ist eine Einzelkontrolle sinnvoll. In diesem Zusammenhang sollte mit dem betroffenen Mitarbeiter ein Gespräch geführt werden, um die dahinterliegenden Ursachen, wie z.B. fehlende Motivation zu ergründen und hier Abhilfe zu schaffen. Stellt sich bei den betroffenen Mitarbeitern keine Verhaltensänderung ein, kann der Arbeitgeber weitergehende arbeitsrechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Die Notwendigkeit für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz besteht aus Sicht der Arbeitgeber nicht. Die vorhandenen Gesetze zum Datenschutz sind ausreichend.

Die Forderung von verdi, allen Beschäftigten eine Option zur privaten Nutzung des Internets ermöglichen zu wollen, unterstützen die Arbeitgeber nicht. Einen allgemeinen Anspruch für Arbeitnehmer auf Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz oder auf Einrichtung eines Internetanschlusses darf es ebenfalls nicht geben.

Innerbetriebliche Kommunikation, auch mit dem Betriebsrat, erfolgt in vielen Unternehmen neben den herkömmlichen Möglichkeiten, bereits online über das Intranet. Die Forderung von verdi, nach einem zusätzlichen privaten Internetanschluss am Arbeitsplatz zur “Ermöglichung der Kommunikation mit der Interessenvertretung” ist deshalb nicht nachvollziehbar aber in der Konsequenz kostentreibend.

Erschienen am 04.07.2002