auf die Stellungnahme des BDA zur privaten Nutzung des Internets, Berlin, den 3. Juli 2002

In einer Zeit, in der sich E-Mail-Systeme, Intra- und Internet etabliert haben, sollte der Umgang mit diesen Kommunikationsmitteln auch für betriebliche Interessenvertretungen und am Arbeitsplatz selbstverständlich sein. Ver.di setzt sich ein für klare Regelungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten sowie für eine Reglementierung der Kontrollmöglichkeiten durch die ArbeitgeberInnen.

Zu der bei politik-digital veröffentlichten Stellungnahme des BDA zur privaten Nutzung des Internets in Betrieben und zur elektronischen Überwachung des Online-Verhaltens nehmen wir im folgenden Stellung.

1.
ver.di begrüßt, dass der BDA sich den Forderungen der Gewerkschaft nach klaren Regelungen zur privaten Nutzung von Internet und E-Mailsystemen am Arbeitsplatz durch Betriebsvereinbarungen anschließt. Sinnvoll erscheint auch der Vorschlag, bei individuellen Regelungen zur privaten Internetnutzung an bereits existente Regelungen, wie z.B. die zur privaten Nutzung des Telefons, anzuknüpfen.

2. Die Gewerkschaft betont, dass es ihr um eine verantwortungsbewusste und ökonomisch sinnvolle Nutzung der neuen Kommunikationsmittel geht. Auch ver.di spricht sich gegen den Missbrauch der neuen Technologien aus. Wir empfehlen einen sinnvollen Gebrauch von Filterprogrammen und eindeutigen Sanktionen. Beides muss selbstverständlich mit der Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben abgestimmt werden.

3. Die vorhandenen Gesetze zum Datenschutz sind komplex und unübersichtlich, das zeigt sich in der betrieblichen und rechtlichen Praxis. ver.di setzt sich dafür ein, dass die Grundrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Informationsgesellschaft gewahrt werden. Der arbeitsrechtliche Standard muss mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Nur in einem speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz kann der abhängigen Situation der Beschäftigten Rechnung getragen und können geeignete rechtliche Instrumente zur Durchsetzung des Datenschutzes für die betrieblichen Interessenvertretungen und die Beschäftigten bereitgestellt werden.

4. ver.di fordert, dass die Beschäftigten, deren Arbeitsplatz bereits über einen Zugang zu Internet und E-Mailsystemen verfügt, diesen in geregeltem Umfang auch privat nutzen dürfen. So hat auch die Datenschutzarbeitsgruppe der Europäischen Kommission in ihrem Arbeitspapier zur “Überwachung der elektronischen Kommunikation der Beschäftigten” das Verbot von privatem Internet-Gebrauch am Arbeitsplatz als nicht vernünftig bewertet. Ein solches Verbot verkenne, in welchem Umfang das Internet ArbeitnehmerInnen im Alltag unterstützen könne.

Fortschrittliche Unternehmen haben längst erkannt, dass sie davon profitieren, wenn ihre Beschäftigten das Internet in angemessenem Rahmen auch privat nutzen dürfen. Dieser Auffassung folgt bisher nur ein Teil der ArbeitgeberInnen, so dass es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten bis hin zu arbeitsgerichtlichen Prozessen kommt. Wir sehen daher akuten Handlungsbedarf im o.g. Sinne.

5. ver.di fordert, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Intra-, Internet und E-Mailsystemen Kontakt zu ihrem Betriebsrat und ihrer Gewerkschaft aufnehmen können und umgekehrt. Nach unserer Erfahrung hat in vielen Betrieben die Interessenvertretung der Beschäftigten keinen Zugang zum Intranet oder eine eigene Homepage. In der Vergangenheit gab es sogar den konkreten Fall, dass Beschäftigten der Zugang zur Internetplattform ihres Betriebsrates gesperrt wurde und diesem der Zugang zu seiner Gewerkschaft. Zu einer Zeit in der, wie der BDA in seiner Stellungnahme konstatiert, das Internet sich zu einem wichtigen Arbeitsinstrument entwickelt hat, darf den Betriebsräten und Gewerkschaften nicht die E-Kommunikation mit ihren Mitgliedern und den Beschäftigten versperrt werden. Nicht zusätzliche private Internetanschlüsse an jedem Arbeitsplatz sind unsere Forderung, vielmehr gilt es, für alle Beschäftigten im Betrieb Zugangsmöglichkeiten zum Netz zu schaffen.

Erschienen am 04.07.2002