Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel am 4. Juni in der Digitalen Bürgersprechstunde für einen deutschen Alleingang aus. Bundesjustizminister Heiko Maas widersprach dem nun in einem Interview und kündigte an, dass es ohne eine europäische Richtlinie keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geben werde. In unserer Reihe “Netzpolitischer Einspruch” fordert Konstantin von Notz (Grüne) von der Großen Koalition, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu begraben.
Konstantin von Notz:
Spätestens seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung erneut voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhalten.
Dabei war das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine erneute herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine einzige Ohrfeige für die schwarz-rote Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag mit Verweis auf die Richtlinie für eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte. Die grüne Bundestagsfraktion hat gleich zu Beginn der Legislaturperiode erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung aufgefordert haben, von der höchst umstrittenen Datenspeicherung endlich Abstand zu nehmen und sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass die Datenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: auf die Müllhalde der Geschichte.
Obwohl sich sowohl das höchste deutsche als auch das höchste europäische Gericht klar gegen anlasslose und unverhältnismäßige Massenspeicherungen und einen mit ihr einhergehenden Generalverdacht ausgesprochen haben, obwohl die Europäische Kommission angekündigt hat, endgültig auf Strafzahlungen zu verzichten, obwohl wir durch die Nicht-Umsetzung einer von Anfang an für nichtig erklärten Richtlinie im europäischen Vergleich nun hervorragend dastehen und sich auch andere EU-Mitgliedsstaaten mittlerweile von der Vorratsdatenspeicherung verabschieden, halten einige wenige sicherheitspolitische Hardliner aus den Reihen der Union weiterhin an der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung fest.
Als hätte es das jüngste Urteil nie gegeben, haben die CDU-Innenminister gerade in ihrer „Erfurter Erklärung“ eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und einen erneuten nationalen Alleingang gefordert. Über diese anhaltende Realitätsverweigerung in Teilen der GroKo kann man nur den Kopf schütteln, genauso über die Versuche der Union, das Urteil nun als Beweis für die Vereinbarkeit der VDS mit geltendem EU-Grundrecht bewusst umzuinterpretieren. Das Klammern an ein Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik durch einige Law & Order-Dinosaurier aus den Reihen der Union ist mir unverständlich.
Die Angesprochenen sind scheinbar auch durch eine seit mehreren Jahren geführte Diskussion und intensiven Austausch der Argumente für und wider eine Vorratsdatenspeicherung nicht davon abzubringen, auch noch ein drittes Mal gegen die gleiche bürgerrechtliche Wand zu laufen. Den Sicherheitsbehörden, denen wir endlich tatsächliche effektive und mit unserer Verfassung in Einklang zu bringende Instrumente der Strafverfolgung an die Hand reichen müssen, erweisen sie durch ihre ideologisches Klammern an die Vorratsdatenspeicherung einen Bärendienst. Als Grüne behalten wir uns ausdrücklich vor, erneut in Karlsruhe gegen eine großkoalitionäre Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu klagen.
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