Holger Voss im Glück: Die Deutsche Telekom darf seine Internetverbindungsdaten nicht mehr speichern und muss sie unmittelbar nach Beendigung einer Verbindung löschen. Diesem
Urteil des Bundesgerichtshof ist ein vierjähriger Rechtsstreit
zwischen Voss und der Telekom vorausgegangen, der mit einem einzelnen Foreneintrag begann. In diesem Eintrag beleidigte Voss angeblich die Bundeswehr, woraufhin ihm einige Zeit später ein Strafbefehl von 1.500€ ins Haus flatterte. An seine Adresse und weitere persönliche
Daten gelangten die Ermittlungsbehörden durch Voss Provider
T-Online, der die Verbindungsdaten speicherte und weiterleitete.
Das jetzt gefällte Urteil ist nur zwischen der Deutschen Telekom und
dem Kläger gültig. Damit auch andere Kunden gegen die
Speicherung ihrer Daten klagen können, hat der Jurist Patrick
Breyer einen Mustertext für eine Klage ins Internet gestellt.