Am heutigen Freitag berät der Bundesrat über den Gesetzesentwurf zum zweiten Korb des Urheberrechtsgesetz, offiziel “Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft” betitelt. Der Gesetzesentwurf ist in den Verwertungsgesellschaften und der Industrie umstritten und wurde in den letzten Monaten viel diskutiert. Das Ergebnis der Beratung wird nun mit Spannung erwartet.
Nach dem bisherigen Urheberrechtsgesetz mussten die Produzenten von Aufnahme- und Kopiergeräten wie etwa CD-Brennern, Scannern, aber auch Kopierer und Faxgeräte und den dazugehörigen Speichermedien einen Fixbetrag an die Verwertungsgesellschaften entrichten. Für Tonaufzeichnungsgeräte betrug die Vergütung 1,28 Euro und für Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte 9,21 Euro pro Gerät. Damit sollte eventuellen Verdienstausfällen von Künstlern durch Privatkopien vorgebeugt werden.
Korb 2 hält an der Zulässigkeit der Privatkopie fest. Der Fixbetrag soll nun aber 5 Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen. Die genaue Höhe muss von den Verwertungsgesellschaften und der Industrie ausgehandelt werden. Gar kein Anspruch auf Vergütung besteht, wenn das Gerät in weniger als 10 Prozent der Fälle zur vervielfältigung genutzt wird. Bis jetzt wird davon ausgegangen, dass PCs und Drucker zusätzlich abgabepflichtig werden. Der Gesetzesentwurf regelt weiterhin die Nutzung von veröffentlichten Werken in öffentlichen Bibliotheken, Museen oder Archiven.
Mehr zur Entwicklung und den einzenlen Novellen des zweiten Korbs findet sich hier.