Wenig Gewinn für Verbraucher, denn sie haben weiterhin kaum Möglichkeiten, gegen die Absender unerwünschter Werbe-E-Mails vorzugehen. Das gestern veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ändere daran zunächst nichts, so Patrick von Braunmühl vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Das Versenden von Werbemails ohne Zustimmung des Empfängers ist wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Klage eines Internet-Dienstleisters statt, der sich gegen einen elektronisch verschickten Werbe-Newsletter eines Konkurrenten gewandt hatte.