Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar äußert sich im Gespräch mit Deutschlandradio mit lobenden Worten zu dem am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz. Nun gelte das „Prinzip der Öffentlichkeit“, erklärt der Datenschutzbeauftragte im Interview. Mit dem neuen Gesetz soll Transparenz im Verwaltungsbereich geschaffen werden. Dass sich der Bruch mit der festeingesessenen Tradition des Amtsgeheimnisses doch (noch) nicht ganz so barrierefrei vollzogen hat, macht sich in Verwaltungsaufwandsentschädigungen bis zu 500 Euro pro angeforderter Information bemerkbar.
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