Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar ist gegen eine externe Speicherung von ePass-Daten. Eine einheitliche Regelung hierzu fehle, wie Schaar in seiner heutigen Pressemitteilung angibt: „Mir ist es besonders wichtig, dass die biometrischen Daten
tatsächlich nur im Pass selbst und nicht in externen Dateien gespeichert werden. Bisher fehlen internationale Regelungen, die dies sicherstellen.” Außerdem bemängelt Schaar, dass vom Bundesinnenministerium veranlassten Tests zur System- und Überwindungssicherheit der biometrischen Verfahren weitgehend unter Verschluss gehalten werden: “Ich halte es nicht für zielführend, dass die Ergebnisse der vom Bundesinnenministerium veranlassten Tests zur System- und Überwindungssicherheit der biometrischen Verfahren weitgehend unter Verschluss gehalten werden. Eine nachvollziehbare Bewertung, ob und wie viel mehr Sicherheit die Biometriepässe bringen, ist deshalb nicht möglich.“
Schaar wurden interne Ergebnisse der Biometriestudie nicht zugänglich
gemacht
Die Aussage des Bundesinnenministers in seiner heutigen Pressemitteilung,
wonach dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz auch der als intern
deklarierte und nicht veröffentlichte Teil der Bio-P II-Studie zur System-
und Überwindungssicherheit biometrischer Verfahren zugänglich gemacht worden
sein soll, trifft nicht zu.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar: „Trotz mehrfacher
Bitte, auch den nicht-öffentlichen Teil der Studie einsehen zu dürfen,
wurden meinen Mitarbeitern und mir diese Informationen bisher nicht zur
Kenntnis gegeben.“