Die Bundesregierung will “voraussichtlich” noch in diesem Jahr einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz einbringen. Das wird in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion erklärt, wie gestern bekannt wurde (Drucksache “15_3585”). Der Wortlaut der Antwort liegt noch nicht vor, ein zusammenfassender Text wurde auf der Bundestags-Website veröffentlicht. “Durch eine Internetklausel sollen die Behörden angehalten werden, geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen”, erklärt der zusammenfassende Artikel. Nun darf gestritten werden, was das Wort “vorraussichtlich” in diesem Zusammenhang bedeuten mag.