Der Streit um den Einsatz von Wahlgeräten landet jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Ulrich Wiesner klagt dort gegen den Einsatz von Wahlcomputern der niederländischen Marke „Nedap“ bei der letzten Bundestagswahl.
Der Physiker und Software-Experte Wiesner dürfte vielen kein Unbekannter sein: Schon im November 2005 erhebte er Einspruch gegen das im vorangegangenen Herbst zustande gekommene Wahlergebnis, den der Deutsche Bundestag aber vor zwei Monaten als "offensichtlich unbegründet" ablehnte.
Am vergangenen Mittwoch reichten nun Wiesners juristische Vertreter eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages ein. Wie c’t berichtet, fordern sie eine Wiederholung der Bundestagswahl in den 30 betroffenen Wahlkreisen. Die Chancen dafür scheinen bei der vermutlich langen Verfahrensdauer gering. Dementsprechend beantragen sie hilfsweise, festzustellen, dass man die Verwendung von Wahlcomputern in Bundestagswahlen nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren kann – "solange nicht die Transparenz der Wahl für die Öffentlichkeit, die Überprüfbarkeit der Richtigkeit des Wahlergebnisses und die Manipulationssicherheit in einer der Wahl mit Stimmzetteln und Urnen entsprechenden Weise gewährleistet ist.“
Im Gegensatz zu der im November zu Ende gegangenen ePetition gegen den Einsatz von Wahlgeräten (die sich seitdem weiterhin in der parlamentarischen Prüfung befindet), fordern sie keine ersatzlose Streichung des Bundeswahlgesetzparagraphen 35, der die Stimmabgabe mit Wählgeräten erlaubt. Ihnen kommt es mehr darauf an, die Möglichkeiten genau abzustecken: "Je wichtiger das durch die Technik berührte Verfassungsgut, desto enger die Grenzen".