Über den Terroranschlag in Oslo und auf Utoya wurde bereits ausführlich berichtet. An den deutschen Pressekodex sowie den Schutz von Opfern und Angehörigen hielten sich bei der Berichterstattung nur wenige Journalisten.

Der 22 Juli 2011 wird für immer ein schwarzer Tag in der Geschichte Norwegens und Europas sein. Mindestens 76 Menschen verloren an diesem Tag ihr Leben, für ihre Angehörigen und Freunde sowie für die ganze Nation und Europa wird die Welt wohl für immer eine andere sein.

Nationale und internationale Medien waren bereits kurz nach dem Bombenanschlag in Oslo vor Ort und berichteten über die fürchterlichen Ereignisse. Innerhalb kürzester Zeit waren auf YouTube Videos aus dem Regierungsviertel zu sehen, auf bild.de wurde ein „Liveticker“ eingerichtet. Mit diesem konnte man in Echtzeit verfolgen, wie Familien um ihre Kinder bangten, die auf der Insel Utoya von einem zu dem Zeitpunkt noch unbekannten Attentäter verfolgt, bedroht und getötet wurden. Wenige Minuten nach der Tat veröffentlichten die ersten Online-Newsportale Bilder von der Insel, von Verletzten und in manchen Fällen auch von Toten. Es wurden verzweifelte Angehörige interviewt, die noch nicht wussten, ob ihre Kinder noch lebten. Andere Medien mutmaßten bereits während der Ereignisse, dass fundamentalistische Islamisten für die Tat verantwortlich seien. Als bekannt wurde, dass ein Norweger, der anti-muslimische Ideologien verfolgte, für die Tat verantwortlich war, wurden Bilder des Täters in Kampfmontur veröffentlicht. Am Tag nach dem Anschlag wurden sein an wirrer Ideologie, Brutalität und Perversion kaum zu übertreffendes Pamphlet und ein dazugehöriges YouTube Video veröffentlicht. In einigen Online-Artikeln wurde auch in Deutschland auf das sogenannte Manifest verlinkt.

Die Frage bleibt, ob die Veröffentlichungen in dieser Form nötig waren. Haben deutsche Medien richtig reagiert, sind Journalisten und Redakteure ihrer ethischen Verantwortung nachgekommen? Kann man in Zeiten der digitalen, immer schneller werdenden Berichterstattung überhaupt noch erwarten, dass sich Reporter darauf besinnen, das Wohl der Opfer und Angehörigen über den Sensationswert einer Nachricht zu stellen?

Wenn man sich den Pressekodex des deutschen Presserats genauer ansieht, scheint es, als hätten einige Medien gegen diesen in zahlreichen Fällen verstoßen.

Ziffer 4:„Bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen ist besondere Zurückhaltung geboten. Dies betrifft vor allem Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, aber auch Kinder und Jugendliche. Die eingeschränkte Willenskraft oder die besondere Lage solcher Personen darf nicht ausgenutzt werden.“

In der Extremsituation in Oslo und Utoya war gegenüber den jugendlichen Opfern und ihren Angehörigen keine besondere Zurückhaltung geboten.

In Ziffer 11 des Kodex wird genauer beschrieben, wie sich die Presse im Falle einer „Sensationsberichterstattung“ zu verhalten hat, im Besonderen wird auf den Jugendschutz eingegangen.

„Unangemessenen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.“

Bilderreihen, wie auf Fokus Online erschienen, zeigen trauernde und schwer verletzte Menschen. Ist es tatsächlich im öffentlichen Interesse, dieses Leid zu verfolgen? Ella Wassink, Sprecherin des Deutschen Presserats, äußerte sich dazu gegenüber politik-digital.de: „Manchmal muss man grausame Fotos zeigen, vielleicht auch um Verständnis zu wecken und um das ganze Ausmaß zu erklären“.

Der Pressekodex sagt jedoch etwas anderes: „Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid der Opfer und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zum Opfer werden.“

Diskussionswürdig ist auch die Darstellung des Täters in den Medien. Das erklärte Ziel des Norwegers war es, möglichst viel Aufmerksamkeit und Medienpräsenz zu erlangen. Auf die Frage, ob es nicht unangemessen sei, inszenierte Bilder und das Manifest des Täters zu veröffentlichen, antwortete Ella Wassink vom Presserat: „Ich denke einfach, dass es in diesem Fall ganz klar zu dem Hintergrund gehört. Diese Tat ist so unfassbar, dass man natürlich nach Erklärungen sucht und die Medien darüber berichten müssen“.

Es ist richtig, dass Medien die offensichtlichen Informationen über den Täter der Öffentlichkeit nicht vorenthalten sollten. Dennoch setzt der Kodex auch hier eine klare Grenze:

„Die Veröffentlichung so genannter Verbrecher-Memoiren verstößt gegen die publizistischen Grundsätze, wenn Straftaten nachträglich gerechtfertigt oder relativiert werden, die Opfer unangemessen belastet und durch eine detaillierte Schilderung eines Verbrechens lediglich Sensationsbedürfnisse befriedigt werden.“

Auch das 1515 Seiten lange sogenannte Manifest des Täters wurde in der Online Ausgabe des Tagesspiegel verlinkt. Diese Maßnahme der Redaktion führte zu einer hitzigen Diskussion auf der Website, da sich viele Leser die Frage stellten, ob man eine unbegreifbare Tat dadurch verstehen kann, indem man die wirren Ideologien des Täters analysiert bzw. zugänglich macht. Die Frage, welchen und wie viel Raum der Täter dadurch bekommt, muss gestellt werden. Und auch die, ob Eltern und Angehörige von Opfern eine von den Medien durchgeführte Psychoanalyse des Täters lesen wollen oder sollten, die ausgerechnet diesen wieder in den Fokus rückt.

Es ist schwieriger geworden, die steigende Zahl der publizierenden Journalisten und Autoren mit Moralappellen zu erreichen. Ella Wassink vom Presserat erklärt, dass der Presserat nicht jeden im Netz agierenden „selbsternannten Journalisten“ auf seine moralische Verantwortung hinweisen könne. „Die Journalisten, die eine entsprechende Ausbildung haben, sind sich des Pressekodex in der Regel bewusst“, so Wassink.
Dennoch druckte die Bild-Zeitung fünf Tage nach der Tat einen SMS-Dialog zwischen einer verzweifelten Mutter und ihrer auf der Insel um ihr Leben bangende Tochter ab.

Christoph Bieber ist Professor für Ethik in Politikmanagement und Gesellschaft an der Universität Duisburg-Essen. Er ist der Ansicht, dass die meisten Journalisten und Redaktionen sich durchaus Gedanken darüber machen, was publiziert wird und was nicht. Da aber die Publikationshoheit der Medien derzeit durch das Internet verloren gehe, „wird vielleicht versucht werden, Bilder oder weitere Materialien zurückzuhalten, doch lässt sich dadurch die Verbreitung problematischer Inhalte nicht verhindern. Sobald Informationen in digitaler Form vorliegen, werden sie auch veröffentlicht werden – die Frage ist allerdings, von wem und in welchem Rahmen.“ Auch Ella Wassink meint, dass der Presserat keine Qualitätsminderung im Journalismus erkennen kann, wenn es darum geht, den Pressekodex einzuhalten. „Zumindest können wir das anhand unserer Beschwerden, auch wenn die steigend sind, nicht unbedingt belegen.“

Christoph Bieber findet, dass zumindest die Qualitätsmedien sich mit den Attentaten in Norwegen angemessen auseinandersetzen: „Gerade die Qualitätszeitungen bieten auch viele gute Interpretationsangebote, die zum besseren Verständnis der Ereignisse beitragen können.“ Er hält es generell nicht für falsch, dass solche Analysen angeboten würden, „es muss aber darüber diskutiert werden, wie weit Journalisten gehen dürfen und wie die Berichterstattung auszusehen hat. Es ist eben ein großer Unterschied, ob über das Manifest berichtet, daraus zitiert wird, es einen Link zum Volltext gibt oder sogar die Datei zum Download bereit gestellt wird“.

Um besser auf Verstöße gegen journalistische Leitlinien und Selbstverpflichtungen reagieren zu können, schlägt Bieber die Errichtung einer Online-Plattform vor, auf der Hinweise zum fragwürdigen Umgang mit Nachrichten und Bildern gesammelt werden. Frei nach dem Vorbild des „GuttenPlag Wiki“ ginge es hier um eine Plattform zur öffentlichen Kollaboration. Bislang nimmt der Presserat Beschwerden über ein Online-Formular entgegen, ein für alle einsehbares Wiki wäre ein Schritt in Richtung mehr Transparenz.

Bieber nennt hier auch das Leitprinzip der „sousveillance“, der Beobachtung von unten, im Gegensatz zum klassischen Überwachungsmodell durch eine zentrale Institution („surveillance“). Somit könne jeder Einzelne, dem ethische Verstöße in der Presse auffallen, nicht nur seinen Unmut darüber im Netz äußern, sondern „diese Empörung auf einer Plattform bündeln und kanalisieren“. Seiner Ansicht nach wäre das ein erfolgversprechendes Angebot für den ethischen Umgang mit Informationen in einer vernetzten Medienlandschaft. „Solche Maßnahmen sind in Zukunft erfolgversprechender, als die klassische Vorgehensweise des Presserats als Institution, die sich zu einem Thema äußert und dann hofft, dass diese Empfehlungen dementsprechend umgesetzt werden.“

Im Fall der Anschläge von Oslo bleibt bei der Berichterstattung ein übler Nachgeschmack. In diversen Fällen wurde gegen den Pressekodex verstoßen, um Verkaufs- oder Klickzahlen zu steigern. Es bleibt aber zu hoffen, dass die Diskussion über den Umgang mit solchen Ereignissen in den Medien jetzt beginnt, um zukünftig das Wohl der Opfer und Angehörigen stärker in den Mittelpunkt zu stellen.