Trotz Kritik von Datenschutzexperten hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung befürwortet. Die mittlerweile vierte Fassung von Innenminister Thomas de Mazière wurde am Mittwoch beschlossen und soll nun im Bundesrat und Bundestag beraten werden.
Der Beschluss ist vor allem in Kritik geraten, da die Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung ins deutsche Recht von den 70 Öffnungsklauseln Gebrauch macht. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Kontrollrechte der Datenschutzbehörden konkret eingeschränkt werden, sondern auch die Rechte von Bürgern auf Widerspruch und Auskunft. So müssen Betroffene nicht über eine Datenverarbeitung unterrichtet werden, wenn dies allgemein anerkannte Geschäftszwecke des Verantwortlichen erheblich gefährdet.
Durch diese Änderungen fürchten viele, dass de Mazières Ziel eines einheitlichen Datenschutzrechtes in Europa verfehlt wird. Nichtsdestotrotz begrüßt Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden soll. Sollte dies allerdings ohne Überarbeitung der wichtigsten Kritikpunkte geschehen, vermutet MdEP Jan-Philipp Albrecht, dass das Gesetz schnell vor dem Europäischen Gerichtshof landet, da es gegen das EU-Recht verstößt.
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