Die Bundesregierung berät am 18. April über die Sicherung von persönlichen Daten zur Telefon- und Internetnutzung.

Der Entwurf sieht vor, dass Internet-Anbieter bis zu zwei Jahren die Nutzungsdaten ihrer Kunden speichern: Wer wann wie lange im Internet gesurft hat, könnte so nachverfolgt werden.

Auch Telefongesellschaften sollen nach der Gesetzesvorlage speichern, welche Teilnehmer zu welchem Zeitpunkt telefoniert haben. Bei einem begründeten Verdacht auf ein Verbrechen könnte der Richter der Staatswanwaltschaft den Zugriff auf diese Daten erlauben.

Der Entwurf basiert auf der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, die seit dem 14. Dezember 2005 in Kraft ist.