Per „Download-Tool“ sollen Facebook-Nutzern ab sofort mehr persönliche Daten zur Verfügung stehen. Ist das nun ein Teilerfolg im Streit um die Datenschutzbestimmungen des millionenschweren Onlineriesen Facebook?

Facebook ist im Rechtsstreit um die Datenschutzbestimmungen den Forderungen des Vereins Europe vs Facebook einen kleinen ‘Schritt entgegengekommen. Wie das US-Unternehmen gestern auf seiner Webseite unter “Facebook Public Policy Europe” verkündet, wird es seinen Nutzern ab sofort mehr Informationen zum Download bereitstellen. Seit 2010 konnten Facebook-Nutzer bereits persönliche Informationen, wie eigene Fotos, Posts, Nachrichten, Freundeslisten und Chat-Gespräche herunterladen und auf ihren Computer kopieren. Unter den Allgemeinen Kontoeinstellungen jedes Benutzerprofils gibt es jetzt die Option „Lade eine Kopie deiner Facebook-Daten herunter“, mit zusätzlichen Informationen zu ehemaligen Benutzernamen und IP-Adressen zum Download .

Europe vs Facebook verbucht den Teilerfolg als Schritt in die richtige Richtung, dennoch erfülle Facebook noch lange nicht das Gesetz. Im „Download-Tool“ seien längst nicht alle 84 Datensätze, die von Facebook gespeichert werden, enthalten. Zusätzlich ermöglicht das IT-Unternehmen nach Angaben von Europe vs Facebook seinen Nutzern in der neuen „Timeline“ und im „Activity Log“ die Einsicht in ihre Daten. Um an diese Informationen zu gelangen, müssten sich die Nutzer jedoch durch hunderte Seiten und Menüs klicken. Der Sprecher der Initiative Europe vs. Facebook Max Schrems betont, dass der Internetkonzern mit der „Mini-Auskunft“ über die Rohdaten nach wie vor gesetzeswidrig handle.

Nachdem Europe vs Facebook bereits 40.000 Facebook-Nutzer dazu auffordern konnte, ein Auskunftsersuchen der eigenen Datensätze bei dem Internetriesen einzufordern, hat der Verein auf seiner Website nun eine Musteranleitung zu Verfügung gestellt, mithilfe derer man eine Beschwerde gegen die irische Datenschutzbehörde bei der Europäischen Kommission einbringen kann. Der Verein wollte dieses Beschwerdeformular zunächst nicht in Umlauf bringen, da er auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der irischen Datenbehörde gesetzt habe. Nachdem der Konzern eine gesetzeswidrige Verlängerung der Frist zur Herausgabe der Daten erhalten und die irische Datenschutzbehörde auf die 40.000 Auskunftsersuchen lediglich 39 der ca. 85 Datensätze ausgehändigt habe, sehen sich die Mitglieder der Initiative jedoch gezwungen, ihre Rechte bei der Europäischen Kommission einzufordern. Damit erhofft sich Europe vs Facebook endlich eine ernsthaftere Durchsetzung des Rechts auf Auskunft auf europäischer Ebene.