4137480927_af8fba36d2_oDer massive Eingriff in die Souveränität der Mitgliedsstaaten und in die Grundrechte von Menschen, die Whistleblower Edward Snowden durch seine Enthüllungen aufgedeckt hat,  fordert Aufklärung. Das Europäischen Parlament (EP) ordnete eine Untersuchung an und der offizielle Abschlussbericht wurde gestern vom EP angenommen – ein guter Zeitpunkt, um die Hauptaussagen des Berichts zusammenzufassen und die weiteren Schritte zu skizzieren. Denn der Bericht hält nicht nur folgenschwere Sachverhalte fest, sondern erhebt Vorwürfe gegen vermeintlich demokratisch kontrollierte Organe und fordert weitreichende politische Handlungen.
Im Sommer 2013 hat das EP den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres damit beauftragt, das Überwachungsprogramm der NSA und Überwachungsbehörden in mehreren EU-Staaten sowie „die entsprechenden Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger und die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres“ zu untersuchen. Der Abschlussbericht wurde gestern mit 544 Stimmen angenommen, bei 78 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen. Er beruht auf Informationen vieler Befragter, die der Einladung des Ausschusses nachgekommen sind. Wichtige Zeugen blieben jedoch fern, zum Beispiel Gerhard Schindler, der Präsident des deutschen Bundesnachrichtendienstes, und andere hohe Geheimdienstbeamte. Von zentraler Bedeutung für den Bericht war die schriftliche Aussage von Edward Snowden, der mit den von ihm an die Presse übergebenen Informationen überhaupt Anlass zu dieser Untersuchung gegeben hatte.
Schon die Tatsache, dass das EP eine Untersuchung des Sachverhalts beschlossen hat, kann als demokratischer Erfolg gewertet werden, da sie in jedem Fall zur Aufklärung in der Sache beiträgt. Währenddessen steht in Deutschland ein Beschluss des Bundestages noch aus – eine Befragung Snowdens als Zeugen ist ungewiss.
Eines der zentralen Ergebnisse des Abschlussberichts lautet, dass „entsprechende Regierungen und Parlamente der EU zu oft schweigen“. Das Schweigen hat seine Gründe: Snowden legte in seiner Zeugenaussage dar, dass es die EU-Mitgliedstaaten selbst seien, die es den US-Geheimdiensten ermöglichten, EU-Bürger zu überwachen. Bilaterale Abkommen zwischen EU-Staaten und den USA erlaubten es den US-Geheimdiensten zwar nicht, die nationalen Bevölkerungen abzuhören, wohl jedoch die der anderen EU-Mitgliedstaaten. So habe es beispielsweise die deutsche Regierung toleriert, dass die USA mit Zugriff auf deutsche Telekommunikationsnetze dänische Staatsbürger und Firmen ausspionierten – und umgekehrt.
Von den Informationen, die der Ausschuss sammelte, wurde ein umfassender Forderungskatalog abgeleitet. In erster Linie ist er an nationalstaatliche und EU-Akteure gerichtet ist. Von den Mitgliedstaaten fordert der Bericht zuvorderst, mehr zur Aufklärung beizutragen und keine Daten von Dritten anzunehmen, wenn diese auf unrechtmäßige Weise gesammelt wurden. Die beschuldigten EU-Staaten (z. B. Deutschland und das Vereinigte Königreich) werden aufgefordert, die „Anschuldigungen von Massenüberwachung, einschließlich der Massenüberwachung grenzüberschreitender Telekommunikation, […] sowie den Zugang zu transatlantischen Kabeln, von US-Geheimdienstmitarbeitern und -Ausrüstung auf dem Hoheitsgebiet der EU ohne Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen, und ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht“ zu klären. Der entstandene Vertrauensverlust zwischen den EU-Staaten erfordere u. a. eine öffentliche Debatte sowie zukünftig mehr rechtliche und parlamentarische Kontrolle. Abgeschlossene und geplante „Anti-Spionage-Abkommen“ seien „kontraproduktiv und irrelevant, da es für dieses Problem einer europäischen Lösung“ bedürfe.

Was wird die EU unternehmen?

Doch die Geheimdienstkompetenz liegt bei den Regierungen der Mitgliedsstaaten, auf dessen jeweilige Leitungen die EU bisher keinen direkten Einfluss hat. Besonders wichtig erscheinen daher die Ziele, die das EP der EU selbst setzt. Erneut wird die Aussetzung des SWIFT-Abkommens gefordert, welches die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung zwischen EU und USA regelt. Bereits im Oktober 2013 hatte das EP die Kommission aufgefordert, das SWIFT-Abkommen auszusetzen.

EU KOMM
Die EU-Kommission hat einige Hausaufgaben bekommen und weigert sich, in bestimmten Punkten den Forderungen des EU-Parlaments zu folgen. Wird sich hier nach der Europawahl etwas ändern?

Die EU-Kommission ist bislang dagegen. Die aktuelle sogenannte Safe-Harbor-Regelung ermöglicht es europäischen Unternehmen, personenbezogene Daten von EU-Bürgern an die USA zu übermitteln und geht zurück auf eine Entscheidung der EU-Kommission. Der Bericht schlussfolgert, dass die jetzige Vereinbarung EU-Bürgern keinen angemessenen Schutz bieten könne, und fordert daher die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf, die Datenübermittlung an entsprechende Unternehmen „unverzüglich auszusetzen“. Darüber hinaus  verlangt der Bericht ein Umdenken der EU-Kommission.
Im Hinblick auf die Beziehungen zu den USA fordert das EP seinen „transatlantischen Partner“ auf, das „ernsthaft erschütterte“ Vertrauen durch „eindeutige politische Signale“ wiederherzustellen und zu zeigen, dass „die USA zwischen Verbündeten und Gegnern unterscheiden können“. Die große Bedeutung der digitalen Wirtschaft für die allgemeinen Wirtschaftsbeziehungen der beiden Völkerrechtssubjekte wird hier ebenso betont. Unter den jetzigen Bedingungen sei eine Zustimmung des EP zum geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TAFTA) gefährdet. Die pauschale Massenüberwachung und das Abfangen von Nachrichten in EU-Institutionen und diplomatischen Vertretungen müsse völlig eingestellt sowie eine Lösung für Datenschutzrechte von EU-Bürgern gefunden werden. Andernfalls könne das EP einem Entwurf zum TAFTA nicht zustimmen – mit einem Abschluss der geheimen Verhandlungen wird nicht vor 2016 gerechnet.
Die eigenen EU-Organe fordert das EP auf, „Möglichkeiten zu erkunden, einen Verhaltenskodex mit den USA zu vereinbaren, mit dem sichergestellt würde, dass EU-Organe und -einrichtungen nicht vonseiten der USA ausgespäht werden“. Unabhängig von Handlungen der USA mache die „extreme Anfälligkeit der EU“ es notwendig, „starke und autonome IT-Schlüsselkapazitäten aufzubauen“ – eine Forderung, die in der Debatte zum Abschlussbericht am Montag von den konservativen Abgeordneten wiederholt wurde. Diese solle möglichst auf „offenen Standards sowie auf quelloffener Software“ basieren. Vorübergehend werden alle öffentlichen Einrichtungen in der Union aufgefordert, in Fällen, in denen Nicht-EU-Gesetze greifen, keine Cloud-Dienste mehr zu verwenden. Geschaffen werden soll nun ein europäisches Cloud-System. Um die Spionageabwehr zu stärken, seien verschlüsselte Kommunikationsstrukturen (E-Mail, Telefon, usw.) und „abhörsichere Sitzungsräume in allen wichtigen EU-Institutionen und EU-Delegationen“ unabdingbar. Insgesamt sollen für diese Sicherheitsstrukturen mehr personelle und finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Für den Schutz von Grundrechten, Whistleblowern und der Pressefreiheit

Beschlossen wurde auch ein „Habeas-Corpus-Grundsatz“, der die Grundrechte der Menschen im digitalen Zeitalter schützt und mit acht Aktionen eingeführt werden soll. Zum Beispiel soll das in Ausarbeitung befindliche Datenschutzpaket noch dieses Jahr angenommen, ein Rahmenabkommen zwischen EU und USA zum Schutz der Grundrechte von EU-Bürgern abgeschlossen und ein erweiterter Schutz für Informanten gewährleistet werden. Außerdem fordert das EP die Bildung einer „hochrangigen Gruppe“, die eng mit dem EP zusammenarbeiten und Empfehlungen für weitere Schritte ausarbeitet solle, um Geheimdienste auf EU-Ebene besser kontrollieren und die Zusammenarbeit „insbesondere hinsichtlich der grenzüberschreitenden Dimension“ verbessern zu können.

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Eine Protestaktion der Europäischen Grünen für einen Schutz Edward Snowdens. Diesen fordert auch die Europäische Linke.

Alles in allem erhebt der Bericht schwere Vorwürfe gegen politische und private Akteure im europäischen In- und Ausland, die weitere Untersuchungen nach sich ziehen werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Geheimdienste auch in diesen Prozess einmischen werden, indem sie beispielsweise falsche Informationen verbreiten oder versuchen, politische Gruppen zu spalten. Nicht zuletzt relevant ist, dass sich das EP besorgt zeigt über die zunehmenden Bedrohungen der Pressefreiheit, ohne die diese Enthüllungen nicht möglich gewesen wären. Auch in Folge der Enthüllungen kam es zu Repressionen gegen Journalisten und Online-Aktivisten. In der Debatte zum Abschlussbericht am Montag ging es auch um die Frage, was mit Edward Snowden passieren wird. In diesem Punkt ist das EP gespalten. Die Mitgliedsstaaten müssen hier aktiv werden, solange kein europäisches Schutzprogramm geschaffen ist – um Whistleblower nicht in autoritäre Regime fliehen lassen zu müssen. Der diplomatische Machtkampf, der hinter dieser Angelegenheit steht, ist völlig intransparent. Es bleibt zu hoffen, dass das ganze Thema im Wahlkampf zum EP, der nun beginnt, aufgegriffen und dass eine Kommission gebildet wird, die sich mehr für Aufklärung in der Sache bemüht und für die Grundrechte der EU-Bürger einsetzt. Jetzt liegt es bei den Wählern, Konsequenzen zu ziehen.
Bilder: oben + mitte: European Parliament (CC BY-NC-ND 2.0), unten: greensefa (CC BY 2.0)
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