Server CenterNach langen Verhandlungen stimmte der Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) am 21. Oktober 2013 dem Entwurf zur Datenschutzgrundverordnung zu. Welche Konsequenzen die neuen Reformen für die Bürger haben und was sie noch für ihre Rechte tun können, erläutert Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

politik-digital.de: Müssen die Bürger weiterhin intensiv um die Durchsetzung ihrer Rechte im Internet kämpfen oder hat die neue EU-Datenschutzverordnung ihnen diese Sorge abgenommen?

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Florian Glatzner studierte Politikwissenschaft in Münster. Er war beim FoeBuD e.V. tätig (seit 2012 digitalcourage e.V.) und arbeitete als Datenschutzberater und externer Datenschutzbeauftragter. Seit Anfang 2011 ist er Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband im Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Florian Glatzner: Als erstes müssen wir alle darum kämpfen, dass die Datenschutz-Grundverordnung überhaupt noch vor der Neuwahl des EU-Parlaments kommenden Mai beschlossen wird. Auch wenn auf EU-Ebene nicht das Diskontinuitätsprinzip gilt, würde sonst der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in weite Ferne rücken. Daher ist nun der EU-Rat gefragt, schnell zu einer gemeinsamen Position zu kommen, um in die Verhandlungen mit dem EU-Parlament eintreten zu können.

Sollten die Regelungen aber, wie jetzt vom EU-Parlament abgestimmt, in Kraft treten, würde dies die Durchsetzung des Verbraucherdatenschutzes im Internet erleichtern. Beispielsweise sollen sich auch Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, nach der Verordnung richten müssen, wenn sie sich mit Diensten oder Produkten an EU-Verbraucher wenden. Verbraucher sollen sich zukünftig mit Beschwerden an den Datenschutzbeauftragten bei ihnen vor Ort wenden können, wenn ein Unternehmen aus einem anderen Staat ihre Rechte verletzt. Zudem sollen Daten- und Verbraucherschutzorganisationen mit dem Recht ausgestattet werden, im Namen von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße zu klagen. Dies entlastet die Aufsichtsbehörden und stärkt die Rechtsdurchsetzung der Verbraucher.

politik-digital.de: Falls der Entwurf immer noch verbesserungswürdig ist, ist es für Änderungen nun nicht mehr zu spät? Was können die Bürger diesbezüglich noch tun?

Florian Glatzner: Im nächsten Schritt wird das EU-Parlament in die Verhandlungen mit dem EU-Rat eintreten, der die Mitgliedsstaaten vertritt. In diesen Verhandlungen kann der Rat noch weitere Verbesserungen einbringen. Wichtig wäre aber, dass sich der Rat schnell auf eine gemeinsame Position einigt, damit die Verhandlungen überhaupt starten können. An dieser Stelle ist nun vor allem die Bundesregierung gefragt, die im Rat eine starke Position hat. Sie muss die Verordnung vorantreiben.

Wir alle müssen daher unseren Volksvertretern – insbesondere von denen der zukünftigen Koalitionsparteien – klar machen, wie wichtig uns starke und durchsetzbare Datenschutzregelungen sind, die auch in absehbarer Zeit in Kraft treten.

politik-digital.de Obwohl die Abstimmung im Mai geplant war, verzögerten offenbar u.a. Lobbyisten der IT-Industrie die Reformen um einige Monate und brachten ihre Vorschläge in den Entwurf ein. Haben sich die Lobbyisten und Großunternehmen Ihrer Einschätzung nach in den für sie relevanten Punkten durchsetzen können? Wenn ja, welche Punkte sind das?

Florian Glatzner: Auch wenn der Entwurf in weiten Teilen zu begrüßen ist, gibt es doch einige Stellen, die uns zu schwach ausgefallen sind und an denen es noch Nachbesserungsbedarf gibt. So bleibt unklar, wann Unternehmen Daten wegen eines „berechtigten Interesses“ verarbeiten dürfen. Es fehlt an einer Definition oder einem Beispiel, wann ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens das Interesse der Verbraucher an Privatheit überwiegt und die Datenverarbeitung damit gestattet sein soll. Die Entscheidung, welches Interesse überwiegt, darf von Unternehmen nicht ohne eine nachweisbar gewissenhafte Abwägung getroffen werden.

Die Regelungen zur Bildung von Verbraucherprofilen sehen nur noch das Recht vor, der Profilbildung zu widersprechen. Explizit nicht rechtens soll eine Profilbildung nur sein, wenn sie zur Diskriminierung verwendet oder alleine mit sensitiven Daten durchgeführt wird. Um dem Gefahrenpotential der Profilbildung aber angemessen gerecht zu werden, sollte der Verbraucher nur in Ausnahmefällen oder nach seiner expliziten Einwilligung einer Profilbildung unterworfen werden dürfen.

Außerdem muss der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern Rechnung getragen und die Altersgrenze für die Einwilligung in die Datenverarbeitung heraufgesetzt werden. Das 13. Lebensjahr ist zu niedrig angesetzt. Hier ist es wichtig, dass Medienpädagogen und Datenschutzaufsichtsbehörden gemeinsam erforschen, ab welchem Alter es sinnvoll ist, dass Kinder in die Datenverarbeitung einwilligen.

politik-digital.de: Der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Jan Philipp Albrecht von den Grünen und Christian Horchert vom Chaos Computer Club bewerteten den Entwurf als überraschend positiv. Bundesinnenminister Friedrich hingegen geht der Entwurf nicht weit genug. Worauf beruhen Ihrer Meinung nach die unterschiedlichen Einordnungen?

Florian Glatzner: Diese Frage ist schwer zu beantworten, denn leider lässt Herr Dr. Friedrich nicht erkennen, an welchen Stellen die Verordnung seiner Meinung nach nachgebessert werde müsste. Seine Aussage verwundert auch dahingehend, dass er selbst fast zwei Jahre Zeit hatte, im EU-Rat für die von ihm angemahnten Verbesserungen Sorge zu tragen. Wenn er also Verbesserungen notwendig hält, liegen diese in seiner Hand.

Was allerdings nicht passieren darf ist, dass der pauschale Verweis auf mögliche Verbesserungen dazu führt, dass die Datenschutz-Grundverordnung noch weiter verschoben wird. Schon im Jahr 2001 kam ein vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Modernisierung des Datenschutzrechts dringend notwendig sei. Hinsichtlich der Modernisierung ist seither nichts passiert, aber eine Überarbeitung der Regelungen ist inzwischen noch viel dringender geworden. Die Verbraucher können nicht noch weitere zwölf Jahre warten, bis sich die nächste Chance für eine Novelle des Datenschutzes ergibt.

politik-digital.de: Haben nicht in gewisser Weise auch die Internetnutzer selbst den aktuellen Datenschutz verschuldet – durch ihre Unkenntnis, unbegründetes Vertrauen in die Internet-Unternehmen und letztendlich durch ihre passive Haltung? Falls ja, welche Maßnahmen sollten dagegen unternommen werden?

Florian Glatzner: Die Hauptverantwortung für die Fehlentwicklungen im Datenschutz bei den Verbrauchern zu suchen greift etwas zu kurz. Die technischen Systeme werden immer komplexer, die mit ihnen verbundenen Datenverarbeitungen immer schwerer zu überblicken. Verbraucher, die die neuen Produkte und Dienstleistungen nutzen, aber gleichzeitig die Kontrolle über ihre Daten behalten wollen, stehen derzeit vor einem Problem. Sie müssten Fachmann für die Einstellungsmöglichkeiten der verschiedenen sozialen Netzwerke oder die Tracking-Technologien der Internetwerbewirtschaft werden. Und sie müssen sich stets über neue technische Entwicklungen und Funktionen auf dem Laufenden halten. Vielen Menschen macht das Spaß, andere haben nicht die Fähigkeiten oder die (zeitlichen) Ressourcen, sich intensiv mit diesen Fragen auseinander zu setzen. Sie wollen die neuen Technologien nutzen, die viele Möglichkeiten bieten und mit ihnen an der heutigen Gesellschaft Teil haben.

Natürlich liegt es in der Verantwortung des Verbrauchers, wie wichtig ihm der Datenschutz ist und er sollte die Freiheit haben, selbst zu bestimmen, was mit seinen Daten passiert. Eine höhere Transparenz und eine bessere Verbraucherbildung sind dafür wichtige Grundlagen. Aber er sollte trotzdem auch ein begründetes Vertrauen in die Wirtschaft haben können, dass mit seinen Daten verantwortungsvoll und nach seinen Wünschen umgegangen wird. Dafür sind allerdings klare gesetzliche Regelungen notwendig. Die Datenschutz-Grundverordnung bietet derzeit die große Chance, diese Regelungen zu schaffen.



 
Bilder:  Beraldo Leal (CC BY 2.0), Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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