E-Government macht Fortschritte in Europa und mit Open Source geht’s billiger. Das belegen neue Studien der EU-Kommission.

E-Government

Laut der jüngsten
E-Government-Studie der
Europäischen Kommission haben die elektronischen Behördendienste deutliche Fortschritte gemacht. Im Vergleich zur letzten Erhebung im Oktober 2001 verbesserten sich Zugänglichkeit und Interaktivität der öffentlichen Dienste um 10 Prozent auf 55 Prozent. Die von der Unternehmensberatung
Cap Gemini Ernst&Young im April 2002 durchgeführte Studie untersucht die 15 EU-Mitgliedsstaaten wie auch Island, Norwegen und die Schweiz. Dabei wurden 20 Indikator-Leistungen getestet, von denen sich 12 auf Bürger und die weiteren 8 auf Unternehmen beziehen. Erkki Liikanen, in der Kommission zuständig für Unternehmen und Informationsgesellschaft, beklagte in einer Presseerklärung den “Mangel an echter Interaktivität”. Zwar gehöre E-Government zu den Prioritäten in Europa, doch reiche es zur Verbesserung der Effektivität nicht aus, öffentliche Dienste einfach nur ins Internet zu stellen. Insgesamt, so belegt die Studie, sind die Dienste für Unternehmen besser ausgebaut als die für Bürger. Deutschland liegt beispielsweise bei den bürgerorientierten Dienstleistungen abgeschlagen auf Platz 14.

Die Kommission folgert aus der Studie, dass straff durchorganisierte öffentliche Dienste, wie die Erhebung von Steuern sowie relativ einfache Dienstleistungen, wie die von öffentlichen Bibliotheken, am besten ausgebaut sind. Dagegen kommen kompliziertere Verfahren nicht über die erste Stufe des E-Government (“Information”) hinaus. Zur Unterstützung der weiteren Entwicklung im E-Government vergibt die Kommission nun einen “eEurope-Preis für innovative elektronische Behördendienste”.

Datenschutz

“Befürchten Sie, dass mit den personenbezogenen Daten, die Sie eingeben, wenn Sie online einkaufen oder Dienste in Anspruch nehmen, Missbrauch getrieben werden könnte? Was wäre Ihrer Meinung nach die beste Antwort auf die zunehmende Bedrohung der Privatsphäre durch die neuen Technologien (z. B. das Internet)?” Das sind nur zwei der Fragen aus der
Online-Sondierung der Europäischen Kommission zum Thema Datenschutz und neue Technologien, die Ende Juni gestartet wurde. Sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen will die Kommission Meinungen sammeln, wozu zwei verschiedene Fragebögen aufgelegt wurden. Die Umfrage ist Teil der
Initiative zur interaktiven Politikgestaltung (Interactive Policy Making – IPM). Die Ergebnisse sollen in einen Bericht über die Anwendung der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 eingearbeitet werden, den die Kommission Ende 2002 vorlegen muss. Dass die Meinung der Befragten wirklich zählt zeigt beispielhaft die letzte Frage: “Was halten Sie von diesem Fragebogen?”

Open Source

Laut einem Bericht aus dem
“European Information Technology Observatory” sollen im Jahr 2002 die Ausgaben des öffentlichen Sektors für E-Government in der EU um 28Prozent auf rund 6,6 Mrd.€ steigen. Wie kann man diese immensen Kosten in den Griff bekommen? Die Europäische Kommission schlägt nun vor, dass europäische Behörden Software auf Basis einer Open-Source Lizenzierung gemeinsam nutzen. Dabei bezieht sie sich auf eine
unabhängige Untersuchung namens “Pooling Open Source Software”, die aus dem IDA-Budget (IDA:
Interchange of Data between Administrations) der Kommission finanziert wurde. Die Studie empfiehlt, ein “Clearinghaus” einzurichten, dem die Behörden wiederverwendbare Software zur Verfügung stellen könnten. Diese Einrichtung würde die Verbreitung vorbildlicher E-Government-Lösungen fördern, indem sie Software von Behörden unter eine Open-Source-Lizenz stellt. Zwar bedarf es einer Anpassung der Software an die lokalen sprachlichen und rechtlichen Gegebenheiten, doch wäre laut Studie eine Effizienzsteigerung durch gemeinsame Nutzung gewiss. Außerdem sollte eine solche “Pooling-Stelle” Qualitätsgarantien bieten und zur Lösung von Haftungsfragen beitragen. Geht es nach der Studie, soll sich die Kooperation der europäischen Behörden nicht nur auf die gemeinsame Verwendung der E-Government-Werkzeuge beschränken. Vielmehr sollten in dem Pool auch Fachwissen und Erfahrungen gesammelt werden. Die Pooling-Einrichtung könne ferner zur Bildung einer Gemeinschaft aus Entwicklern, Anwendern und politischen Entscheidungsträgern beitragen und somit eine verbesserte Entwicklung und Erprobung von Software ermöglichen.

Erschienen am 11.07.2002