© Gerd Altmann / pixelio.de
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Das von der Bundesregierung geplante eGovernment-Gesetz nimmt langsam Gestalt an. Ziel des Gesetzesvorhabens ist, die elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgern und Staat zu erleichtern und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

So sollen nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste angeboten, sowie innovative elektronische Verwaltungsdienste ermöglicht werden. Die wesentlichsten Regelungen können Artikel 1 entnommen werden. So ist unter anderem die Rede von einer Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs oder die Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung (“open data”).

Das bekannte Problem des fehlenden elektronischen Äquivalents zur Schriftform soll dadurch geregelt werden, dass neben der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) noch weitere sichere Technologien zugelassen werden. Ebenfalls geplant sind Web-Anwendungen der Verwaltung, die mit der elektronischen Identifizierung des neuen Personalausweises möglich sind.

Der Entwurf des Gesetzes kann auf der Seite des Bundesministeriums des Innern eingesehen werden.

Zurzeit läuft innerhalb der Bundesregierung noch die Abstimmung über den Entwurf. Da Bundesländer und Interessenverbände an der Diskussion beteiligt sind, gibt es Grund zur Annahme, dass es noch etliche Änderungen geben wird, ehe das Bundeskabinett endgültig über das eGovernment-Gesetz entscheidet.

Bild: © Gerd Altmann / pixelio.de


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