Die Verbraucherverbände fordern verbesserte Klagemöglichkeiten gegen unlauteren Wettbewerb in den neuen Medien.
In Europa sollen SPAM-eMails verboten werden. Wie jedoch gegen internationalen Werbe-Terror vorgegangen werden kann, steht noch nicht fest.

Am 31. Oktober fand in Berlin-Mitte eine Konferenz zum Thema „EU – Harmonisierung des Wettbewerbrechts“ statt. Dazu eingeladen hatte die
Verbraucherzentrale (Bundesverband e. V.). Ziel der Konferenz sollte sein, europaweit und darüber hinaus Verbraucherschutzstandards auf möglichst hohem Niveau durchzusetzen.

“Wir wollen nicht nur den europäischen Binnenmarkt für Unternehmen, sondern endlich auch für Verbraucher“, sagte vzbv-Vorstand
Prof. Dr. Edda Müller.

Neben der Thematisierung des Dauerärgernisses „0190er-Nummern“, SMS-Werbung und Verpackungsmogeleien, ging es unter anderem auch um sogenannte SPAM-eMails

(SPAM ist der Begriff für massenhaft versendete unerwünschte eMails. Diese Emails haben oft einen gefälschten Absender, z.B. blablabla@berlin.de) und das Erforschen der Vorlieben von Kindern und Jugendlichen mittels interaktiver Websites.

Unlauterer Wildwuchs

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale monierte insbesondere den zunehmenden Wildwuchs der Werbeangebote in den neuen Medien. Gewinnversprechungen mittels SMS, FAX oder eMail, die den Verbraucher dazu verleiten sollen, teure 0190er Nummern anzuwählen, stellten unlauteren Wettbewerb dar, so die einhellige Meinung aller Referenten der Konferenz. Ursula Pachl, Rechtsberaterin beim
europäischen Verbraucherverband (BEUC) sprach sich bezüglich SPAM-Mails für eine Revision der bestehenden Datenschutzrichtlinien aus. Schon jetzt sei klar: „SPAM wird europaweit verboten werden“. Einzige Ausnahme: Wenn bereits Geschäftsbeziehungen zwischen einem Unternehmen und dem einzelnen Verbraucher bestehen, dürfe weiter gespammt werden. Die Beschlüsse der Verbraucherverbände bezüglich der europäischen Datenschutzrichtlinien sollen spätesten in 18 Monaten umgesetzt werden. Auf internationaler Eben bestehe jedoch nach wie vor die Problematik der rechtlichen Durchsetzbarkeit nationaler bzw. europäischer Richtlinien und Gesetze. Pachl blieb hier vage und sagte: „An internationalen Lösungen wird gearbeitet“. Man setze hier eher auf Selbstregulationsmaßnahmen der Wirtschaft.

Forderungen: Wer den Schaden hat…

Der Verbraucherverband fordert insbesondere einen Schadensersatzanspruch an Unternehmen bei unlauterer Werbung. Noch radikaler ist die Forderung nach einer Abschöpfung von Unrechtsgewinnen aufgrund unlauterer Werbung. Um den Verbraucher zu stärken, soll ein kollektiver Schadensersatzanspruch gesetzlich verankert werden, wie das in anderen europäischen Ländern schon länger der Fall sei. Der einzelne Verbraucher habe im Normalfall nur wenig Chancen, seine Ansprüche aufgrund geringer Streitsummen gerichtlich durchzusetzen. Hier soll der kollektive Schadensersatzanspruch helfen. Das im Jahr 2001 neu geschaffene
Verbraucherministerium unter Leitung von Renate Kühnast unterstützt den Verband in seinen Forderungen, versprach Georg Starke, Referent im Bundesministerium für Verbraucherschutz. Über die Art und Weise der Unterstützung sagte der Referent leider auch nach mehrfachen Nachfragen nichts konkretes.