Regelungen der Bundesregierung

Gegen 0190 Dialer gab es bislang nur eine Handhabe (
politik-digital.de berichtete): ein Dialerschutz Programm und die Hoffnung, dass es funktioniert. 0190 Dialer installieren sich beim Surfen selbständig ins System und schaffen eine kostspielige Verbindung ins Internet. Den dabei anfallenden Gebühren sind nach oben hin keine Grenzen gesetzt. Das alles geschieht zudem unbemerkt – Fazit: der Kunde entdeckt den Dialer erst, wenn er die Telefonrechnung bekommt. Die “rechnungsstellenden Diensteanbieter” – meist die Telekom – entpuppen sich als Handlanger unseriöser Anbieter, da sie selbst umstrittenen Gebühren entweder automatisch mit einziehen, bzw. beim Kunden anmahnen. Beschwerden und Einsprüche waren bislang nur schwer möglich, weil die Adressen der Anbieter den Kunden oft unbekannt waren.

Neue Regelungen

Kürzlich hat die Bundessregierung jedoch zwei neue Regelungen geschaffen, die die Stellung des Kunden verbessern sollten. Den Bundesrat hat das ursprünglich vorgesehene Maßnahmenpaket jedoch nur in entschärfter Weise passieren können. Die jüngste Veränderung der Telekommunikations-Kundeschutzverordnung sieht vor, dass alle Anbieter, die 190 Nummern an Endnutzer weitergeben, diese auf die Einhaltung der rechtlichen Regelungen hinweisen und ihnen bei wiederholten Verstößen die Nummer wieder entziehen müssen. Telefonkunden werden künftig in der Telefonrechung darauf hingewiesen, dass gegen einzelne Rechnungspunkte “begründete Einwände” erhoben werden können. Außerdem muss künftig in der Telefonrechnung auch die Anschrift des Anbieters genannt werden. Parallel zu der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung soll auch das Unterlassungsklagegesetz geändert werden. Wer künftig unverlangt Waren oder andere Dienstleistungen zugeschickt bekommt, hat einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, bzw.Telekommunikationsdienstanbieter. Unseriöse Unternehmen können sich damit nicht mehr hinter einer Postfachadresse verstecken, Unterlassung- und Schadensersatzansprüche werden so leichter durchsetzbar. Ursprünglich sah die neue Telekommunikations-Kundeschutzverordnung vor, dass die Telekom nicht mehr das Inkasso für umstrittene Forderungen von 0190-Nummern übernehmen sollte. Gerade dieser Passus wurde jedoch zu Fall gebracht. Verantwortlich sei hierfür – so dialerschutz.de – eine Intervention der UMTS-Dienstebetreiber, die befürchteten, dass sich 0190-Nummern als Zahlungssystem nicht mehr rechnen würden, wenn die Betreiber das Inkasso selbst übernehmen müssten.

Erschienen am 01.08.2002