Europäische Nachbarn wie Österreich oder England haben es vorgemacht: Sie sind gute Beispiele für praktiziertes E-Government. In Deutschland steht die Digitalisierung des Verwaltungsapparates schon seit Längerem auf der Tagesordnung. Nachdem vor etwa einem Jahr mit dem E-Government-Gesetz der Grundstein für die Errichtung bundesweiter, elektronischer Verwaltungsstrukturen geschaffen wurde, beschloss das Bundeskabinett nun die Eckpunkte der für Sommer dieses Jahres geplanten Agenda „Digitale Verwaltung 2020“.
Unter dem Schlagwort E-Government wird bereits seit den 1990er Jahren über Formen und Möglichkeiten der Digitalisierung staatlicher Verwaltungsstrukturen diskutiert. Davon versprechen sich Befürworter ein Plus an Effizienz durch schlankere, schnellere und standardisierte Verfahren. Aber auch Bürgernähe und Transparenz sollen durch die „Verwaltung 2.0“ verbessert werden. Kurz gesagt, E-Government bietet sich an als kosten-, umwelt- und nervenschonende Alternative zur verstaubten Papierbürokratie.
In Städten und Gemeinden hat man das erhebliche Potenzial elektronischer Verwaltung schon früh erkannt und in entsprechende Konzepte inverstiert (Beispiel Berlin). Allerdings bestehen auf Bundesebene diverse Bedenken, Einwände und ungelöste Fragen. Inwiefern ist die Transformation unserer öffentlichen Institutionen mit rechtlichen Standards und Rahmenbedingungen vereinbar? Wie kann man ein solches System und die darin enthaltenen Daten vor Zugriffen und Manipulationen schützen? Wie lässt sich ein solcher Wandel nicht nur technisch, sondern auch im Hinblick auf das ausführende Personal gestalten?
Die Bundesregierung setzt sich seit dem Jahr 2000 verstärkt mit diesen Fragen auseinander, und auch in den aktuellen Koalitionsvertrag der GroKo wurde der Ausbau der digitalen Verwaltung mit aufgenommen. Ziel ist es, zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste verfügbar zu machen und Kommunen, Länder und Bund zu vernetzen. Mit den am 14. April beschlossenen Eckpunkten für das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ will das Kabinett Merkel III nun sowohl zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag zum Thema E-Government, als auch das bereits im April 2013 beschlossene E-Government-Gesetz weiter umsetzen. Allerdings zielen die hier implementierten Aspekte hauptsächlich auf die Gestaltung einer „E-Administration“ ab, statt E-Democracy-Elemente zu anzustreben.
Bürgeramt, ade!
Die elektronische Verwaltungsarbeit soll es ab 2020 bundesweit ermöglichen, jenseits der Bürgerämter bürokratische Angelegenheiten digital zu erledigen. Auch allgemein sollen die Bundesministerien und Verwaltungsstellen durch die elektronische Aktenführung (eAkte) Zeit und Aufwand einsparen können. Hierzu sollen von nun an die rechtlichen Grundlagen geklärt und die technische Infrastruktur bereitgestellt werden, sowie ressortübergreifende und standardisierte Lösungen gefunden werden. Das sei nicht nur effizient und unkompliziert, sondern auch bürgernah, so ist es im Eckpunkte-Papier zu lesen. Auch die Bürokratie selbst und Verwaltungskosten würden auf diese Weise gesenkt. Wichtige Instrumente und Voraussetzungen wie die elektronische Signatur DE-Mail, ein bundesweites Intranet (NdB: Netze des Bundes) sowie ein einheitliches Bezahlsystem und Formularcenter müssen diesbezüglich allerdings noch fortentwickelt werden.
In Zukunft sollen auch interne Prozesse wie das Gesetzgebungsverfahren elektronisch ablaufen (eNorm), elektronische Rechnungen zum Standard erhoben und Auftragsvergaben durch das Internet vereinfacht werden. Standardisierung und Medienbruchfreiheit (zwei Schlagworte des Entwurfs) sollen auch durch die Verknüpfung von Bundes- und Landesebene erreicht werden. Zudem will man sich zum „Vorreiter“ im Ausbau von Open Data aufschwingen – auch wenn offen bleibt, wie genau dies aussehen soll. Vorhersehbar ist hingegen bereits jetzt, dass vor allem das Verwaltungspersonal im Zuge der Reform betroffen sein wird: Expertise in den Bereichen IT, Datenschutz und Informationssicherheit werden in Zukunft bedeutsam sein und den Beamten stehen voraussichtlich viele Fortbildungen ins Haus.
Zu kurz gegriffen
Man wolle die Verwaltung den „Lebenslagen der Bürger“ und dem „Bedarf der Wirtschaft“ anpassen, heißt es an verschiedenen Stellen in dem nun veröffentlichten Papier. Tatsächlich zieht die Bundesverwaltung in vielen Bereichen nach, in denen ihre Bürger und die Wirtschaft bereits längst weiter sind. Die von der Digitalen Agenda 2020 adressierten Ziele stehen indes aber vor allem unter einem Paradigma: dem der Effizienz bzw. Wirtschaftlichkeit. Das Prinzip der Bürgernähe wird zwar in den einleitenden Worten beschworen, allerdings findet sich außer der Digitalisierung von Verwaltungsangeboten kein Eckpunkt, der beispielsweise Möglichkeiten aufgreift, mehr Transparenz herzustellen.
Auch die eingangs erwähnten Probleme werden in dem Entwurf nicht ausreichend behandelt. Angesichts elektronischer Aktenführung stellt man sich durchaus die Frage, wie ein Staat, der noch nicht einmal das Mobiltelefon seiner eigenen Regierungschefin vor dem Zugriff fremder Geheimdienste schützen kann, in der Lage sein soll, die Digitalisierung seiner gesamten Verwaltungsinfrastruktur (und der dazugehörigen vertraulichen Daten) sicher umzusetzen. Der Passus dazu mutet eher fadenscheinig an: „Die Grundsätze des Datenschutzes und der Informationssicherheit sind bei der elektronischen Kommunikation mit dem Bürger einzuhalten.“
Sicher führt langfristig kein Weg an der vollständigen Digitalisierung bürokratischer Daten vorbei, und sicher ist es auch ein guter Gedanke die legendäre deutsche Bürokratie effizienter, transparenter und bürgernaher zu gestalten. Dennoch bleibt zu hoffen, dass sich die Internet-Affinität der Regierung in Zukunft nicht nur auf Verwaltungsebene niederschlägt, sondern auch bei Themen wie E-Democracy, Netzneutralität und vor allem Datenschutz. Die Aussicht, sich zukünftig stundenlanges Ausharren in lieblosen Wartesälen ersparen zu können, mag so manchen oder manche zufriedenstellen. Dass Bequemlichkeit und Sorglosigkeit im Netzzeitalter allerdings eng miteinander zusammenhängen, dürfte mittlerweile bekannt sein.
Bild: Ulrich Häßler/ Deutsches Bundesarchiv Lizenz: (CC BY-NC-ND 2.0)
[…] *Source: Politik-digital.de […]
[…] A year ago, the federal government launched its “digital administration 2020” agenda, a derivative of its 2013 e-government law. Not much has happened yet since basic questions such as the compatibility of e-government’s tendency to big data with data protection rules remain unanswered. Also, the agenda’s sole focus on the digitalisation of administrative processes rather than the in… […]