Nutzen und Vorteile der Signatur: Warum soll ich signieren?

Aber wer will oder soll überhaupt signieren? Prinzipiell kommt jeder in Betracht. Dem Nutzer bieten sich folgende
Vorteile:
· Möglichkeit der verbindlichen elektronischen Kommunikation
· einfache Integritätsprüfung (d.h. der Text wird in die Signatur einbezogen, was bewirkt, dass eine spätere
Änderungen sofort bemerkt werden kann)
· einfache Authentizitätsprüfung (Nachweismöglichkeit des Absenders), die aber nicht nur für schriftliche
Abhandlungen, sondern gerade auch für geistig Geschaffenes gilt (etwa digitale Bilder, Töne und auch Software!)
· effiziente Handhabung und enorme Einsparmöglichkeiten für Wirtschaft und Verwaltung

Anwendungsfelder digitaler Signaturen

Digitale Signaturen können in nahezu allen Lebensbereichen alternativ zur eigenhändigen Unterschrift Anwendung
finden. Folgende Bereiche können als Beispiele aufgezählt werden, in denen die Signatur bereits angewandt wird
oder sich eine Anwendung abzeichnet:
· Sozialversicherung (z.B. Rechnungswesen, papierlose Verwaltung und Archivierung, Datenübertragung) und
Gesundheitswesen (z.B. für elektronische Rezepte und Patientenakten)
· Elektronische Dokumentation und Vertrieb von Software
· Zahlungsverkehr (Online-Banking) und elektronisches Mahnverfahren
· Virtuelle Verwaltung (z.B. Online-Steuererklärungen, Gewerbean- und Abmeldungen)
· Elektronische Ausschreibung öffentlicher Aufträge
· Elektronische Wahlen

Die ersten Schritte auf dem Weg zur virtuellen Verwaltung sind also bereits getätigt: Es existieren zahlreiche
Pilotprojekte. Zu verweisen ist dabei beispielsweise auf "e-gap" in Saarbrücken;
auf die Universitäten Trier und Göttingen, die den Studenten eine Immatrikulation vom eigenen PC aus ermöglichen
und auf die preisgekrönten Teilnehmer des Media@Komm-Wettbewerbs
des BMBF in Bremen, Esslingen
und dem Städteverbund Nürnberg.

Ebenso empfindlich – und somit für die Anwendung der digitalen Signatur geeignet – sind die persönlichen
Steuerdaten. Hier gilt "ELSTER" (Elektronische Steuererklärung)
als Vorzeigeprojekt. Allerdings weist auch dieses Projekt eine empfindliche Schwachstelle auf: Die entsprechenden
Unterlagen für den Lohnsteuerjahresausgleich müssen neben der elektronischen Übermittlung noch handschriftlich
unterschrieben nachgereicht werden.

Hindernisse, Sicherheit und Service

Drei Jahre nach Inkrafttreten des Signaturgesetzes ist die Zahl der registrierten Nutzer erheblich geringer als
erwartet. Was aber ist nun der Grund, dass die Digitale Signatur bei allen bisher geschilderten Vorteilen noch
nicht die erwartete Verbreitung erlangt hat? Neben einem fehlenden Vermarktungskonzept ist einer der Gründe mit
hoher Wahrscheinlichkeit in den hohen Sicherheitsanforderungen für die Zertifizierungsstellen zu sehen, die für
die Digitale Signatur dringend notwendige Schlüsselvergabe zuständig sind. Aus diesem Dilemma folgte dann
auch, dass bis zum heutigen Tag von der zuständigen Behörde, der "RegTP"
(Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post), nur zwei solcher
Stellen anerkannt wurden: die Deutsche Telekom AG über ihre Tochter Telesec
und die Deutsche Post AG über den Verzeichnungsdienst PostSign (Signtrust).
Ein Schelm, wer böses dabei denkt….

Auch der Service bei den auszustellenden Trust-Centern muss erheblich verbessert werden, wissen doch die
meisten Verkaufsstellen der Telekom, die "T-Punkte", mit einer Frage nach entsprechenden Anträgen konfrontiert,
mit diesem Medium noch nichts anzufangen. Hat man dann einen Antrag "ergattert", kann es schon 4-6 Monate
dauern, bis eine entsprechende Bestätigung oder sogar schon die Chipkarte eintrifft. Ein Procedere, dass wohl
kaum zur Verbreitung der neuen Technik beiträgt, obwohl sich für die Anbieter ein Milliardenmarkt öffnen kann.
Andere potentielle Betreiber, darunter die D-Trust GmbH
aus Berlin, die DATEV eG, die Münchener Gelddrucker
Giesecke & Devrient, der Deutsche Sparkassenverband sowie
eine Initiative der Bundesverbandes deutscher Banken Trustcenter
stehen bereits in den Startlöchern und wollen noch in diesem Jahr auf den Markt.

Zukunftsaussichten der Digitalen Signatur

Die digitale Signatur kann und sollte überall da eingesetzt werden, wo Vertrauen, Sicherheit und Zuverlässigkeit
gefragt sind. Von entscheidender Bedeutung für die Zukunftsaussichten des Signaturgesetzes und einer vermehrten
Anwendung der Signatur im Wettbewerb mit den kulturell gewachsenen Verfahren der handschriftlichen
Authentizität dürfte dabei die rechtliche Gleichstellung der elektronischen mit der handschriftlichen Unterschrift
sein. Hier sehen die Entwürfe eine Ergänzung des BGB durch einen § 126 a vor, der dann ein rechtlich
anerkanntes Äquivalent zur eigenhändige Unterschrift darstellen wird. Allein mit dieser Gleichstellung wird die
qualifizierte digitale Signatur eine Akzeptanz erlangen, die ihre Anwendung und die daraus erwachsenden
rechtlichen Folgen in naher Zukunft fest im Wirtschaftsleben verankern wird.

Zu bedenken bleibt aber, dass diese Entwürfe bisher nur für das Privatrecht vorliegen. Etwaige Änderungen der
Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung der Signatur Richtlinie der EU würden auch den eGovernment
Projekten zu mehr Ansehen und Handlungsfähigkeit verhelfen. Bisher nämlich werden die meisten eGovernment
Anwendungen durch die schleppende Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen in Ihrer Durchsetzbarkeit eher
behindert.

Erforderlich wäre neben einer Anpassung der Formvorschriften für das Verwaltungsrecht eine umfassende
Aufklärungskampagne, durch die bestehende Vorurteile bei der Anwendung beseitigt werden könnten. Es besteht
derzeit ein immenser Bedarf an Information und Anwendungshilfen, um in Zukunft die Vorteile der Signatur voll
auszuschöpfen und der Digitalen Signatur damit zum Durchbruch zu verhelfen.

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