Die kommende Bundestagswahl wird wohl wieder mit Stift und Papier abgehalten. Dafür sorgt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009. Bei einem genauerem Blick auf das Urteil kann von einem endgültigen Aus für elektronische Wahlen aber keine Rede sein.
Verhandelt wurde von dem Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005. Rund 1800 Wahlcomputer des niederländischen Herstellers Nedap waren von den Kommunen eingesetzt worden. Das Bundesverfassungsgericht gab nun der Beschwerde in Teilen recht und rügte die fehlenden Kontrollmöglichkeiten bei der elektronischen Stimmabgabe. Die Forderung nach einer Wiederholung der Wahl in den betroffenen Wahlkreisen jedoch wiesen die Richter zurück.
Urteil bedeutet nicht das Ende für Wahlcomputer
Wie bereits vor der Entscheidung von vielen Beteiligten vermutet, wird der Einsatz der Nedap-Geräte in Deutschland damit bis auf weiteres gestoppt. Gleichzeitig bedeutet das Urteil aber nicht das Ende von elektronischen Wahlen.
Das sieht auch Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, so und geht gleichzeitig davon aus, dass die Wahlcomputergegner erst einmal für vier bis fünf Jahre ihre Ruhe haben werden. „Es wird eine längere Debatte folgen, die auch international von großer Bedeutung sein wird, da das Urteil nicht nur für Deutschland eine Rolle spielt.“ Constanze Kurz ist eine der Autorinnen des Wahlcomputer-Gutachtens, das der Chaos Computer Club (CCC) für das Bundesverfassungsgericht erstellt hat.
Der CCC ist zwischenzeitlich zum meistzitierten Kritiker der Wahlgeräte aufgestiegen. Die Hacker sorgten 2006 für Schlagzeilen, als sie einen Nedap-Computer so manipulierten, dass sogar ein einfaches Schach-Programm darauf arbeitete. Damit untermauerten sie ihre Kritik, die Wahlgeräte böten keinen effektiven Schutz gegen Manipulationen und seien im „sensibelsten Bereich unserer Demokratie“ fehl am Platze.
Entwicklung neuer Wahlcomputer-Modelle
Kurz versteht die Kritik des Bundesverfassungsgerichts als konkret gegen die Bundeswahlgeräteverordnung gerichtet, die nicht genügend Sicherheit im Verfahren fordere. Nach dem Urteil ist damit nicht nur eine Verbesserung der Verordnung zu erwarten, sondern auch, dass Hersteller und Forscher sich auf die Suche nach neuen, verfassungskonformen Technologien begeben werden.
Grundsätzlich für möglich hält das Gericht einen sogenannten „Voter Verified Paper Audit Trail“, also Systeme, bei denen nach der Abgabe der Stimmen am Gerät eine die Stimme bestätigende Quittung ausgegeben wird. Der Wähler hat so die Möglichkeit, die Stimmabgabe zu überprüfen, bevor er den Stimmzettel in die Wahlurne wirft.
Keine schnelle Lösung in Sicht
Constanze Kurz sieht den Paper-Trail ebenfalls als möglich an, jedoch macht sie deutlich, dass es nicht ausreiche, einfach einen Drucker an die bisher eingesetzten Nedap-Geräte „anzupanschen“. Selbst wenn Nedap die Geräte nun umrüste, sei ein neuer Zertifizierungsprozess notwendig, der große Kosten verursachen werde.
Außerdem macht Kurz deutlich, dass sie die Papierausgabe für keine gute Möglichkeit halte, denn auch die könne gefälscht werden. In den Niederlanden sei der Paper-Trail bereits eingeführt und auch schon wieder verboten worden.
Bernhard Emrich, Wahlleiter der hessischen Stadt Langen, ist der Meinung, das Bundesverfassungsgericht habe seine Aufgabe erfüllt, auch wenn damit nun ein Stillstand in Deutschland eingetreten sei. Er hofft auf einen „Schub aus Europa“ und Entwicklungen der Forschungsinstitute, ist sich aber bewusst, dass es bis zu einer marktreifen Entwicklung noch dauern kann: „Wenn heute einer käme und sagen würde, er hätte die knallende Idee, wäre ich sofort interessiert, doch momentan ist nichts derartiges am Horizont ersichtlich.“