(Artikel) Die Verwaltung der Gesundheit soll mit der Gesundheitskarte und der elektronischen Patientenakte im elektronischen Zeitalter ankommen. Den langen und steinigen Weg dahin beschreibt Stefanie Hidde.

Das Schlagwort eHealth fasst alle Maßnahmen zur elektronischen Speicherung, Bereitstellung und Nutzung von Daten bei der Verwaltung der Gesundheit des Einzelnen zusammen. Dazu gehört die eGesundheitskarte ebenso wie das eRezept und die ePatientenakte, die eGesundheitsakte und der eArztbrief. Doch handelt es sich bei diesen Aspekten langfristig um Doppelungen: Die eGesundheitskarte soll im fortgeschrittenen Stadium irgendwann alle diese Möglichkeiten vereinen. So sollen Kosten eingespart sowie Mehrfachbehandlungen des Patienten und Informationsverluste vermieden werden.

Rechtlich basieren diese geplanten Neuerungen auf dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG). Dieses Gesetz regelt seit 2004 den Telematikeinsatz, also die Verknüpfung der Telekommunikation mit der Informatik.

Bereits seit 2002 gibt es die Diskussion über die Verwendung einer elektronischen Gesundheitskarte, heute kursiert schon die Summe von 1,4 Milliarden Euro Kosten bis zur vollständigen Einführung der Karte. Auf den Patienten sollen jedoch keine Mehrbelastungen zukommen. Auch die Leistungserbringer des Gesundheitssystems, also Apotheker, Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, sollen nicht unter der Einführung der neuen Karte leiden, sie sollen eine finanzielle Entschädigung erhalten – so jedenfalls die Planungen.

Vier-Stufen-Plan zwischen Gesetz und Freiwilligkeit

Die erste Stufe beinhaltet die Speicherung der Versicherungsdaten und die Einbindung der Europäischen Krankenversicherungskarte. Auslandskrankenscheine werden damit für den europäischen Raum überflüssig. Die zweite Stufe umfasst das elektronische Rezept: Es wird vom Arzt auf der Karte gespeichert, mit dieser geht der Patient in die Apotheke und dort wird mittels der Karte das Medikament bestellt oder ausgewählt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit werden in Deutschland jährlich etwa 700 Millionen Rezepte ausgedruckt: Sie alle könnten mit der elektronischen Gesundheitskarte eingespart werden.

Damit wäre der administrative Bereich der eGesundheitskarte abgeschlossen, es folgen die medizinischen Funktionen der Karte.

Die dritte und vierte Stufe sind für den Patienten freiwillig und umfassen die Speicherung eines Notfalldatensatzes auf der Karte im Falle eines Unfalls, eine Arzneimitteldokumentation, Patientenquittungen, die Patientenakte und Arztbriefe. Damit hätte jeder behandelnde Arzt immer alle Informationen zum Patienten zur Hand, egal in welcher Situation dieser zu ihm gekommen ist. Ein Beispiel zeigt die Vorteile: Bei Arzneimittelunverträglichkeit könnte diese Information auf der Karte gespeichert werden und würde so auch bei Bewusstlosigkeit des Patienten verhindern, dass er das Medikament in der Notaufnahme eines Krankenhauses verabreicht bekäme. In der Patientenakte könnte die gesamte Krankengeschichte des Patienten gespeichert werden. Doppelte Behandlungen und lange Fragestunden immer zur gleichen Erkrankung würden beim Arzt damit ausgeschlossen.

Im europäischen Ausland gibt es bereits Regionen und Staaten, die auf den Einsatz spezieller Chipkarten im Gesundheitswesen setzen: Slowenien, Österreich, Frankreich und die italienischen Regionen Venetien und Lombardei. Außerdem setzt man in Taiwan auf die neue Generation der Chipkarten.

Gesundheitsakte im Internet selber pflegen

Parallel zum aktuell gestarteten Probelauf der elektronischen Gesundheitskarte gibt es Versuche, eine elektronische Gesundheitsakte im Internet zu etablieren. Wenngleich es dies bei Interesse des Patienten in Zukunft auch auf der eGesundheitskarte geben wird, ist es unter der Internetadresse
akteonline.de möglich, die eigene Gesundheitsakte anzulegen und selber zu pflegen. Noch befindet sich diese Plattform jedoch im Aufbau und ist in der Verwaltung des Systems durch den Patienten noch sehr kompliziert, da die Sicherheit für den Einzelnen gewährleistet werden muss.