Noch nie war so viel Netzpolitik in einer Koalitionsvereinbarung enthalten. Doch welche Positionen haben sich in den Verhandlungen durchgesetzt? Wie groß war der Einfluss der verschiedenen Stakeholder? Welche Forderungen aus den Wahlprogrammen finden sich im Vertrag wieder? Und was bleibt zu tun? Unsere Gastautorin hat einen sehr nützlichen Überblick über die netzpolitischen Kernpunkte des Koalitionsvertrags erstellt.
Die Netzpolitiker aller Bundestagsfraktionen waren sehr ambitioniert in ihren Vorstellungen zur digitalen Zukunft Deutschlands, doch bis in den Koalitionsvertrag haben es längst nicht alle innovativen Ideen geschafft. Im Laufe der Koalitionsverhandlungen wurde deutlich, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppen Justiz und Inneres ihre Themenschwerpunkte stärker durchsetzen konnten als die Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda. Dennoch war noch nie so viel Netzpolitik in einer Koalitionsvereinbarung enthalten. Gleichzeitig lassen einige Formulierungen noch viel Raum für Interpretation, insbesondere Themen wie Netzinfrastrukturausbau, Datenschutz und das Urheberrecht digitaler Güter sind weiterhin drängende Themen auf der künftigen politischen Agenda.
Um die Verhandlungsergebnisse der zukünftigen Großen Koalition besser einordnen zu können, ergänzen die „Kernpunkte des Koalitionsvertrages“ des Berliner Informationsdienstes die netzpolitischen Aussagen der Koalitionsvereinbarung um die Forderungen aus den Wahlprogrammen der beiden Koalitionspartner. Auf diese Weise lässt sich auf einen Blick erkennen, welche Positionen sich am Ende durchgesetzt haben. Auch die verschiedenen Stakeholder haben ihre Spuren im Koalitionsvertrag hinterlassen – durch die Zuordnung zu Themen des Koalitionsvertrages wird schnell ersichtlich, wie sich die Branchenverbände positionieren. Um auch den regulatorischen Rahmen zu erschließen, führt die Übersicht die – gescheiterten und erfolgreichen – Gesetzesinitiativen der letzten Legislatur auf, sodass die Ausgangslage der anstehenden Gesetzesprozesse deutlich wird. Mit einem Klick kommt man dadurch beispielsweise zu Referentenentwürfen oder dem Gesetzgebungsprozess.
Der vorliegende Koalitionsvertrag setzt einen Rahmen für die digitale Agenda der nächsten vier Jahre, doch viele Details sind noch offen. Es bleibt also abzuwarten, wie die neue Bundesregierung den abgesteckten Gestaltungsspielraum nutzt, um die Digitalisierung in der Gesellschaft zu regulieren und zu fördern.
Bild: hepsolo (CC BY-NC-ND 2.0)
Text: CC-BY-SA 3.0