youtube_bearbEin nicht ganz fünf Minuten langes Video eines bekannten deutschen YouTubers zeigt, wie schwierig der Umgang mit Hass und Gewalt für soziale Netzwerke ist. Wo hören berechtigte Kritik und Humor auf und wo fangen Hetze, Drohungen und Aufforderungen zur Gewalt an? Wir haben die Community-Richtlinien von YouTube zur Bewertung des Videos von JuliensBlog herangezogen.

Vor kurzem erst haben wir über die Löschpolitik von Facebook und den Umgang des Unternehmens mit hetzerischen, beleidigenden oder gewaltverherrlichenden Beiträgen in dem Netz berichtet. An einem aktuellen Beispiel zeigt sich, dass auch die anderen sozialen Netzwerke große Probleme haben, angemessen mit Inhalten umzugehen, die in strafrechtlich relevante Bereiche vordringen.

Das am 19. Mai veröffentlichte Video „JuliensBlog #21 – GDL (Bahnstreik)“ des YouTubers JuliensBlog überspringt genau diese Grenze mit Leichtigkeit und es ist deshalb mehr als verwunderlich, dass YouTube-Eigentümer Google keinen Verstoß gegen die Community-Richtlinien festgestellt haben will. Unabhängig von der schweren Beleidigung, die sich durch den 4:55 Minuten langen Rant zieht, ist zumindest in Deutschland die Aufforderung jemanden „zu vergasen“ niemals ein Spaß und auch kein Stilmittel. YouTube hat in seinen Community-Richtlinien Spielregeln aufgestellt und Linien markiert, die von den Nutzern eingehalten werden sollen. Zu den allgemeinen Regeln gehören das Verbot gewalttätiger und grausamer Inhalte, von Drohungen und Einschüchterungen und hasserfüllten Inhalten.

Das GDL-Video von JuliensBlog verstößt gegen alle genannten Punkte. YouTube führt die Regelungen dankenswerterweise genauer aus und erklärt im Einzelnen, wann Verstöße vorliegen oder wie sie vermieden werden können. Zum Punkt „gewalttätige oder grausame Inhalte“ wird erläutert: „Wenn die in dem Video gezeigte Gewalt extrem grausam ist, poste im Titel und in den Metadaten unbedingt so viele Informationen wie möglich, um dem Publikum verständlich zu machen, was sie ansehen. Indem du einen dokumentarischen oder pädagogischen Kontext bietest, hilfst du dem Publikum und unseren Prüfern zu verstehen, warum diese bestürzenden Inhalte gezeigt werden.“ Wenn also nur ein extremes und unangebrachtes Beispiel der Verdeutlichung einer Aussage dienen soll, müsste dies in einen Kontext gebracht werden, der die Darstellung von Gewalt und Hass in diesem Zusammenhang erklärt und für den Zuschauer aufbereitet. In der Videobeschreibung finden sich aber lediglich Links zur Facebook-Seite des Urhebers und seinem Fanartikelshop. Kontextualisierung: Fehlanzeige.

Bedrohungen liegen laut YouTube dann vor, wenn Videos „Androhungen hinsichtlich schwerer Körperverletzungen gegenüber einer Einzelperson oder einer definierten Gruppe von Personen beinhalten.“ Die Aufforderung, alle streikenden Lokführer nach Auschwitz zu fahren um sie dort zu vergasen, lässt wenig Interpretationsspielraum, ob hier eine Androhung von Gewalt vorliegt oder nicht. Dabei sollte auch beachtet werden, dass ein erfolgreicher YouTuber mit 1,2 Millionen Abonnenten und einem durchschnittlich sehr jungen Publikum über eine nicht zu unterschätzende Meinungsmacht verfügt und hier eben auch eine Anstachelung zu Gewalt gegen Angehörige einer Berufsgruppe vorliegt. Die aktuell über 6200 (Stand 21.05.) mehrheitlich positiven Kommentare, fast 47 000 positiven Bewertungen des Videos und über 450 000 Views unterstreichen, dass von einem derartigen Video ein gewalttätiges Potential ausgeht.

Zu guter Letzt sollte auch das Verbot von Hassreden für dieses Video gelten und Konsequenzen nach sich ziehen. In den Richtlinien schreibt YouTube: „Hassreden bezieht sich auf Inhalte, die Gewalt oder Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund von bestimmten Attribute fördern […]“. Im Anschluss folgen einige Beispiele für gruppenbezogene Hassrede, die aber ausdrücklich nur beispielhaft sind. Im Fall des besprochenen Videos richtet sich die Forderung nach Gewalt gegen eine Berufsgruppe und im weiteren gegen Arbeitnehmer, die ihr im Artikel 9 des Grundgesetzes festgeschriebenes Streikrecht wahrnehmen.

Auf Grund des GDL-Videos wurde gegen den Urheber Anzeige bei der Polizei München erstattet. JuliensBlog hat inzwischen eine Stellungnahme abgegeben, in der er seine Aussagen als schwarzen Humor darstellt und auf die eigentliche Pointe, dass er die entsprechenden Züge garantiert streikfrei fahren könnte, hinweist. Da YouTube sich offenbar nicht in der Pflicht fühlt, in diesem Fall Maßnahmen zu ergreifen, sind abermals die Strafverfolgungsbehörden gefragt, um in sozialen Netzwerken begangenes Unrecht auszugleichen.

Bild: David Pickett

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